Praxisausbildung

Die Praxisausbildung ist ein wichtiger, integrativer Bestandteil des Bachelor-Studiums Soziale Arbeit. Sie findet in der zweiten Phase des Studiums statt; nachdem sich die Studierenden die notwendigen Grundlagen zu den unterschiedlichen Anforderungen der Handlungsfelder und Adressat*innen angeeignet haben.

Die Möglichkeiten die Praxismodule zu organisieren, widerspiegeln dabei die Vielfältigkeit der Praxisorganisationen sowie die Bedürfnisse der Studierenden.

Praxis, Theorie und Forschung sind eng miteinander verzahnt und die Studierenden werden im Verlaufe des Studiums und der Praxisausbildung darin befähigt, die drei Bereiche aufeinander zu beziehen und sie gleichermassen in ihre professionelle Praxis einfliessen zu lassen.

Ausschreibung der Praxisstellen und Praxisprojekte

Vorgehen Ausschreibung der Praxisstellen

Falls Ihre Stelle bereits einmal im Stellenportal ausgeschrieben wurde, besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausschreibung selbst zu verwalten und zu erfassen. Falls die letzte Ausschreibung schon längere Zeit her ist oder Sie das erste Mal ausschreiben, unterstützen wir Sie gerne beim Erfassen der Stellenausschreibung.

Eine detaillierte technische Anleitung für die Ausschreibung auf der Stellenbörse finden Sie hier:

Praxisprojekt: Informationen Projektpartner*innen

Informationen zur Eingabe von Projekten und der Zusammenarbeit im Rahmen projektbasierter Praxisausbildung entnehmen Sie den «Informationen Projektpartner*innen». Sie finden dort auch Veranstaltungshinweise für das kommende Semester.  Wenn Sie ein Praxisprojekt oder eine Projektidee einreichen möchten, verwenden Sie bitte das «Formular Eingabe Projektskizze».

Gemeinsame Module: Spezialmodule im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit

Das Leporello «Spezialmodule im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit» im Anhang liefert Ihnen einen Überblick und informiert über die nächsten Schritte, wenn Sie im Curriculum 2023 gerne gemeinsam mit uns ein Modul erarbeiten möchten oder eine konkrete Idee haben für ein Modul.

Praxisorganisationen

Wer Studierende ausbildet, profitiert von einem breiten Spektrum an sozialen, bildungspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorteilen. Studierende bringen den aktuellen Wissens- und Forschungsstand mit in die Praxis. Von dieser menschlichen und fachlichen Erweiterung profitieren sowohl die Praxisorganisationen als auch die Adressat*innen Sozialer Arbeit.

Unsere Praxisorganisationen

  • bieten Arbeitsschwerpunkte in einem für die Soziale Arbeit relevanten Tätigkeitsgebiet an.
  • verfügen über personelle, zeitliche und materielle Ressourcen, um die mit der Praxisausbildung verbundenen Zielsetzungen der Bachelor-Studierenden zu erreichen. 
  • bestimmen eine Fachperson, die die Funktion als Praxisausbildende/r übernimmt.

Weiter orientieren sich unsere Praxisorganisationen an fachlichen Standards und sind neuen Entwicklungen gegenüber aufgeschlossen. Die qualifizierte Ausbildung von Fachkräften wird als Bestandteil des Arbeitsauftrages anerkannt. Idealerweise ist dieser Auftrag im Leitbild bzw. in der Leistungsvereinbarung mit dem Auftrag- bzw. Geldgeber verankert.

Antrag auf Anerkennung

Haben Sie Interesse Praxisorganisation zu werden? Wir freuen uns auf Ihr Anerkennungsgesuch mittels untenstehenden Formulars. Bereits bestehende Anerkennungen von anderen Hochschulen werden in der Regel von uns übernommen.

  • Die Praxisorganisation und der/die Studierende schliessen einen Arbeitsvertrag nach geltendem Recht ab. Wir empfehlen befristete Verträge kündbar abzuschliessen.
  • Die BFH und die Praxisorganisation unterzeichnen die Ausbildungsvereinbarung, die ergänzend zum Arbeitsvertrag fachlich-inhaltliche und studienbezogene Rahmenbedingungen regelt.
  • Zwischen dem oder der Studierenden und der BFH besteht durch die Immatrikulation ein Vertragsverhältnis.

Der Arbeitsvertrag kann von Ausbildungsvereinbarung abweichen. Arbeitsverträge können länger oder in einem höheren Pensum ausgestellt werden, als dies im Zulassungs- und Studienreglement gefordert ist. Die Ausbildungsvereinbarung wird für den in den Reglementen dargestellten Zeitraum vereinbart. Massgebend für die Abgabe von qualifikationsrelevanten Leistungen ist das End-Datum der Ausbildungsvereinbarung.


Es kommt vor, dass sich im Verlauf eines Praxismoduls vertragsrelevante Bedingungen ändern. In diesen Fällen informiert die Praxisausbildende die Fachhochschule am besten möglichst rasch an die Mailadresse praxisausbildung.soziale-arbeit@bfh.ch.

Praxisausbildende

Möchten Sie in Ihrer Organisation die Praxisausbildung von Studierenden begleiten?

In der Funktion als Praxisausbildende übernehmen Sie folgende Aufgaben: 

  • Einführung der Studierenden in die Praxisorganisation und das Tätigkeitsgebiet
  • Gestaltung des Lernprozesses, Führung von Ausbildungsgesprächen und Standortbestimmungen, Feedbacks 
  • Praxisgespräche mit Studierenden und Praxisbegleitenden
  • Beurteilung der Leistungen der Studierenden 


Als Praxisausbildende verfügen Sie über

  • ein Diplom in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe oder eine äquivalente Ausbildung sowie
  • mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach der Diplomierung sowie 
  • eine methodisch-didaktische Zusatzqualifikation oder die Bereitschaft, diese während der ersten Ausbildungsfunktion zu erwerben. 

Einige Weiterbildungen in Supervision/ Coaching/ Personalführung oder Erwachsenenbildung rechnen wir als Äquivalenz vollumfänglich oder in Teilen an. 

Veranstaltungen

Praxisausbildende erhalten durch ihre Funktion zudem Zugang zu vielfältigen, spannenden und attraktiven Veranstaltungen des Departements Soziale Arbeit:

  • Einführung und Lernzielwerkstatt für Praxisausbildende und Studierende (1x pro Semester)


Für jede Praxisausbildung erhalten Sie einen Gutschein im Wert von CHF 200.–, den Sie innerhalb von drei Jahren an unsere Weiterbildungen anrechnen lassen können.
 

Antrag auf Anerkennung

Haben wir Ihre Interesse geweckt, in Ihrer Organisation eine Ausbildungsfunktion zu übernehmen? Wir freuen uns auf Ihr Anerkennungsgesuch mittels untenstehenden Formulars.