Magazin impuls

Das Printmagazin «impuls» informiert Sie dreimal jährlich über Forschungsresultate, interessante Partner*innen, aussergewöhnliche Lehrangebote oder Projekte, die wir mit der Praxis realisieren. Im Januar, Mai und September erhalten Sie gleichzeitig das Weiterbildungsmagazin «am puls», das sie mit interessanten Storys rund um unsere Weiterbildungsinhalte und -angebote auf dem Laufenden hält.

Aktuelle Ausgabe

Welche Handlungsoptionen hat die Soziale Arbeit angesichts prekärer Arbeit? Wie vermittelt angehenden Fachkräften Sozialer Arbeit ethische Kompetenzen? Wie nutzen Fachkräfte künstliche Intelligenz rechtskonform und im Sinne der Klientel? Was kann das nationale Armutsmonitoring, das der Bund im Dezember 2025 veröffentlicht hat, bewirken? Dies und vieles mehr erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins «impuls».

Impressum

Herausgeberin

    

Berner Fachhochschule BFH, Departement Soziale Arbeit

Erscheinungsweise

 

3x jährlich

Auflage

 

8'000 Ex.

Redaktionsteam

 

Martin Alder, Beatrice Schild, Denise Sidler, Oliver Slappnig, Katalin Szabo, Alexandra von Allmen

Bilder   Keystone (Titelseite gross); Oliver Slappnig (Titelseite klein, 3, 10–12, 13, 24–26, 30–33, 34 rechts); Christian Pfander (2 links, 5); Locarno Film Festival (7); Simon Boschi (20–23); Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (28); Alexander Jaquemet (34 links); Adobe Stock (2 rechts, 14, 17), iStock (19, 34 mitte). Restliche: zVg

Layout

 

Oliver Slappnig

Korrektorat   Anne Kathrin Lombeck, satzbausatz

Druck

  Vögeli AG, Langnau

Copyright

 

Die Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion

ISSN

 

ISSN 1661-9412 (print), ISSN 2624-666X (online)

 

Die Texte dieses Werkes sind lizenziert unter einer «Creative Commons Namensnennung 4.0 International»-Lizenz. Bei Infografiken und Bildern liegt das Urheberrecht bei der in der Bildquelle angegebenen Person/Firma. Eine weitere Veröffentlichung muss direkt mit den Urheber*innen vereinbart werden. Diese Richtlinie betrifft Artikel ab der Publikation 1/2026.

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