Über die Weiterbildung

Wir bieten Ihnen ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot. Durch vielfältige Kooperationen mit der Praxis fliessen neue Erkenntnisse und Entwicklungen rasch in unsere Angebote ein. Wir verbinden Theorie mit Ihrer Berufsrealität und ermöglichen Ihnen dadurch effektives und lustvolles Studieren.

Alle Informationen zu den Studiengängen und weiteren Weiterbildungsangeboten finden Sie direkt und detailliert in den einzelnen Beschreibungen.

Aufbau

Unser Weiterbildungsprogramm ist weitgehend modular aufgebaut und ermöglicht Ihnen individuelle, nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellte Studienprogramme. Dabei können Sie die Abfolge und den zeitlichen Rhythmus der Module selbst bestimmen.

Vom SAS und CAS über den DAS zum MAS 

Einige unserer Weiterbildungsangebote bauen aufeinander auf: Mehrere Short Advanced Studies (SAS) bzw. Fachkurse ergeben zusammen einen CAS-Studiengang. Oder Sie können schrittweise Ihre Weiterbildungen von einem Certificate of Advanced Studies (CAS) über ein Diploma of Advanced Studies (DAS) bis zum Master of Advanced Studies (MAS) erweitern. An anderen Fachhochschulen erbrachte Studienleistungen können berücksichtigt werden, sofern sie mit dem Studienprogramm korrespondieren. 

Die heutigen Studienabschlüsse auf Weiterbildungsebene sind schweizweit standardisiert. Ihre Studienleistungen werden nach dem europäischen Anrechnungs- und Anerkennungssystem ausgewiesen (ECTS). Für 1 ECTS-Credit ist ein Lernaufwand von rund 30 Stunden notwendig. 

Kurse und SAS/Fachkurse

Neben den Studiengängen bieten wir ein umfangreiches Kursprogramm an. Kurse eignen sich für den Einstieg oder die punktuelle Vertiefung eines Themas. Sie dauern in der Regel ein bis drei Tage. SAS/Fachkurse sind kompakte Weiterbildungsangebote für Fachpersonen.  Informieren Sie sich auf der Seite des jeweiligen Angebots über Ihre Möglichkeiten.

Voraussetzungen + Zulassung

Unsere Kurse stehen allen interessierten Personen offen. Für SAS und Fachkurse gelten teilweise spezifische Zulassungsbedingungen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der jeweiligen Weiterbildung. Einige Angebote haben zusätzlich fachspezifische Zulassungsbedingungen.

Für alle anderen Weiterbildungen gelten die folgenden Zulassungsbedingungen.

Teilnahme mit ECTS-Credits (Anrechnung an einen CAS)

Für die Zulassung zu unseren SAS ist einer der folgenden Abschlüsse erforderlich: 

  • Hochschulabschluss (Universität, ETH, FH oder PH),
  • Weiterbildungszertifikat einer eidgenössisch anerkannten Hochschule,
  • eidgenössisch anerkannter Abschluss einer Höheren Fachschule (HF).

Zusätzlich werden mindestens zwei Jahre allgemeine Berufserfahrung vorausgesetzt. Diese muss nicht im spezifischen Berufsfeld der jeweiligen Weiterbildung erworben worden sein.

Personen mit einer Berufsbildung können «sur dossier» zugelassen werden, sofern sie die spezifischen Voraussetzungen des Studiengangs erfüllen:

  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung,
  • Alter: mindestens 25 Jahre,
  • erfolgreicher Abschluss Kurs «Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten».

Teilnahme ohne ECTS-Credits (Keine CAS-Anrechnung)

Bei einigen SAS besteht die Möglichkeit, an der Weiterbildung teilzunehmen, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen. In dem Fall werden keine ECTS-Credits erworben.

Möchten Sie sich weiterbilden, ohne ECTS-Credits zu erwerben, gelten die oben genannten allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht. Die Teilnahme ohne Kompetenznachweis steht somit allen interessierten Personen offen. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der jeweiligen Weiterbildung, ob diese Teilnahmeform angeboten wird.

Studiengangsspezifische Zulassungsbedingungen

Für einige Weiterbildungen gelten zusätzlich fachspezifische Zulassungsbedingungen.

Für die Zulassung zu unseren CAS- und DAS-Studiengängen sind ein Hochschulabschluss (Uni, ETH, FH, PH), ein Weiterbildungszertifikat einer eidgenössisch anerkannten Hochschule oder ein eidgenössisch anerkannter Abschluss einer Höheren Fachschule (HF) und mindestens zwei Jahre allgemeine Berufserfahrung Voraussetzung. Diese muss nicht im spezifischen Berufsfeld des Kursangebots erworben worden sein.

Wir empfehlen Teilnehmenden mit HF-Abschluss den Kurs «Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten» zu besuchen.

Personen mit einer Berufsbildung können «sur dossier» zugelassen werden, sofern sie die spezifischen Voraussetzungen des Studiengangs erfüllen, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen, mindestens 25 Jahre alt sind und den Kurs «Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten» erfolgreich absolviert haben.

Für die Zulassung zum MAS sind ein Hochschulabschluss (Uni, ETH, FH, PH) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung Voraussetzung.

Personen ohne Hochschulabschluss können «sur dossier» zugelassen werden, wenn sie den Nachweis wissenschaftlicher Kompetenzen erbringen können. Mit dem erfolgreichen Besuch des Kurses «Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten» können sie den Zugang zu MAS-Studiengängen erlangen.

Einige MAS-Studiengänge haben zusätzlich fachspezifische Zulassungsbedingungen.

Haben Sie Fragen zur Zulassung?

Kontaktieren Sie bitte die jeweilige Studienleitung, bzw. die Zulassungsstelle.

Warum eine Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten?

Im Berufsalltag ist eine Fähigkeit immer wieder gefragt: Die Fähigkeit, Wissen zusammenzutragen, aufzuarbeiten, auf das eigene Handlungsfeld zu übertragen und in einem Konzept Drittpersonen – oft Entscheidern – zur Verfügung zu stellen. Im Weiterbildungsstudium wird genau diese Fähigkeit mit Abschlussarbeiten trainiert.

Im Kurs «Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten» lernen Weiterbildungsinteressierte ohne Hochschulabschluss wissenschaftliche Texte zu verstehen, zu beurteilen und gemäss wissenschaftlichen Standards selber Konzepte oder Berichte zu strukturieren und zu schreiben. 

Reglemente