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Fördern abgestufte Pensionskassenbeiträge die Altersdiskriminierung?

15.11.2018 Im Rahmen des Projekts «Arbeitsmarkt 45+» berechnete die Berner Fachhochschule die Auswirkungen von altersabgestuften Pensionskassenbeiträgen auf Löhne und Arbeitslosigkeit. Dies tat sie anhand der BVG-Revision 2005 und der darin enthaltenen Beitragssenkung für Frauen. Die Resultate widersprechen den gängigen Erwartungen und stellen die aktuelle Forderung nach altersunabhängigen Beiträgen in Frage.

Symbolbild
Symbolbild

Im Alter ansteigende Pensionskassenbeiträge werden oft als diskriminierend betrachtet. Bei älteren Arbeitnehmenden sollen sie zu einer längeren Arbeitslosigkeit und bei jüngeren Arbeitnehmenden zu einer niedrigeren Gesamtentschädigung (Lohn plus weitere Leistungen) führen. Diese Annahmen führten in vielen Ländern zu altersneutralen Beiträgen. So ging in den USA der Übergang vom Leistungsprimat hin zum Beitragsprimat mit einer Umstellung auf altersneutrale Beiträge einher. In Finnland wurden die altersabhängigen Pensionskassenbeiträge im Jahr 2007 abgeschafft und in Dänemark wurde 2013 gegen sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. In der Schweiz lancierte die Gruppe «Workfair 50+» kürzlich die Volksinitiative «Arbeit statt Armut», die Pauschalbeiträge für die zweite Säule fordert.

Bisher konnte der angenommene Diskriminierungseffekt gestaffelter Pensionskassenbeiträge jedoch nicht definitiv nachgewiesen werden. Studien aus England und den USA deuten darauf hin, dass Unternehmen mit ansteigenden Pensionskassenbeiträgen weniger ältere Personen einstellen. Auch in Europa gibt es Hinweise, dass Strafsteuern auf Entlassungen älterer Arbeitnehmender Unternehmen davon abhalten, diese überhaupt erst einzustellen. Mit dem Alter ansteigende Pensionskassenbeiträge könnten vermutlich ähnliche Auswirkungen haben.

Auswirkungen veränderter Rentenbeiträge

Im Jahr 2005 wurde in der Schweiz das Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 Jahre erhöht. Um die zusätzlichen Beitragsjahre auszugleichen, wurden die Beitragssätze für Frauen teilweise zwischen 3 und 5 Prozentpunkte gesenkt (siehe interaktive Grafik). Aufgrund dieser Änderung können die Auswirkungen von Pensionskassenbeiträgen auf die Dauer der Arbeitslosigkeit, das Einkommen bei einer Neuanstellung und die Wahrscheinlichkeit einer Neuanstellung für Frauen in der Schweiz berechnet werden. Dies geschieht, indem von der Reform betroffene arbeitstätige Frauen mit solchen verglichen werden, die keine Veränderung des Beitragssatzes erfahren haben. Da diese Differenzschätzung (Difference-in-Difference) allein auf Beitragsreduktionen für Frauen basiert, muss deren Aussagekraft jedoch mit Sorgfalt betrachtet werden. Es ist nicht zwingend, dass sich bei einer Umstellung auf altersneutrale Beiträge – was für gewisse Altersabschnitte zwangsläufig auch Erhöhungen mit sich bringt – vergleichbare Effekte für Frauen und Männer einstellen.

Betrachtet man die Auswirkungen der gesenkten Pensionskassenbeiträge, so erkennt man, dass die davon betroffenen Frauen 2,11 Tage weniger lang arbeitslos waren, einen durchschnittlichen Lohnanstieg von 106 CHF/Monat verzeichneten und eine um 0,5 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit hatten, nach einer Phase der Arbeitslosigkeit wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Vergleicht man die drei von der BVG-Revision 2005 betroffenen Altersgruppen (32-34 Jahre, 42-44 Jahre, 52-54 Jahre), so stellt man fest, dass die Arbeitgebenden stärker auf die Beitragsreduktionen der jüngeren Arbeitnehmerinnen reagierten – bei einem wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt für junge Leute ein logisches Szenario. Für jeden tieferen Prozentpunkt waren junge Arbeitnehmerinnen einen Tag weniger arbeitslos, verdienten 40 CHF/Monat mehr und hatten eine um 0,3 Prozentpunkte höhere Chance, im ersten Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen. Bei der mittleren Altersgruppe waren die Auswirkungen etwa halb so hoch und die älteren Arbeitnehmerinnen erlebten keinen dieser Effekte.

Kein Effekt bei älteren Frauen

Was bedeuten diese Resultate nun für die Politik? Wenn hohe Pensionskassenbeiträge nur Arbeitnehmende mittleren und jüngeren Alters betreffen und höhere Beiträge für ältere Arbeitnehmende weder bei der Dauer der Arbeitslosigkeit, noch beim Einkommen bei einer Neuanstellung noch bei der Wahrscheinlichkeit einer Neuanstellung einen zusätzlichen negativen Effekt erzeugen, gibt es wenig Gründe, die dafür sprechen die Beiträge zu harmonisieren. Angenommen, der Beitragssatz würde zum Beispiel auf 12% harmonisiert, so müssten jüngere Arbeitnehmende sogar mit einem niedrigeren Einkommen rechnen – was gemäss den obigen Schätzungen bis zu 200 CHF weniger Lohn pro Monat ausmachen könnte. 


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