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Fundierte Mietzinsrichtlinien für die Sozialhilfe

09.06.2026 Gemeinden müssen die Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe regelmässig überprüfen und an den Wohnungsmarkt anpassen. Doch wie kann die angemessene Höhe bestimmt werden? Für die Gemeinde Ostermundigen hat die BFH ein methodisches Vorgehen erarbeitet, das soziale, rechtliche und finanzielle Aspekte mit regionalen Vergleichsdaten verbindet.

Fundierte Mietzinsrichtlinien für die Sozialhilfe

In vielen Gemeinden und Städten steigen die Wohnkosten. Für Haushalte mit knappen finanziellen Mitteln stellt dies zunehmend ein Armutsrisiko dar. Finden durch die Sozialhilfe unterstützte Haushalte keine Wohnungen innerhalb der geltenden Mietzinsrichtlinien, müssen Sozialdienste im Einzelfall prüfen, ob die Überschreitung übernommen wird oder ob die Differenz zulasten des Grundbedarfs der betroffenen Haushalte geht. Damit stellt sich die Frage, wie der Zugang zu Wohnraum gesichert werden kann, ohne das soziale Existenzminimum dauerhaft zu belasten. Solche Einzelfallprüfungen erhöhen zudem den Aufwand in der Fallarbeit.

Die Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe beeinflussen den Zugang zu Wohnraum wesentlich. Zu tiefe Richtlinien können dazu führen, dass sich unterstützte Haushalte in benachteiligten Wohnlagen konzentrieren. Hinweise darauf, dass höhere Mietzinsrichtlinien zu einer stärkeren Zuwanderung armutsbetroffener Haushalte führen, finden sich dagegen kaum.

Gesetzlicher Auftrag an die Gemeinden

Die Sozialbehörden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mietzinsrichtlinien regelmässig zu überprüfen und an den regionalen Wohnungsmarkt anzupassen. Dieser Auftrag ist an klare rechtliche Vorgaben gebunden: Der übernommene Mietzins darf weder so tief sein, dass unterstützte Haushalte faktisch zum Wegzug aus der Gemeinde gezwungen werden. Er darf aber auch nicht so hoch sein, dass Sozialhilfebeziehende gegenüber Haushalten in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen bessergestellt werden. So klar dieser rechtliche Rahmen auch ist, so schwierig ist es, die Mietzinse in konkrete Frankenbeträge zu übersetzen und in diesem Rahmen einzumitten.

Die Festlegung ist in der Praxis schwierig

Für die Überprüfung von Mietzinsrichtlinien stehen heute unterschiedliche Vergleichsgrössen zur Verfügung. Dazu gehören etwa Angebotsmieten, Bestandsmieten, regionale Vergleichswerte oder die Überschreitungsquote, also jener Anteil der Haushalte, deren Miete über den geltenden Richtlinien liegt. Dennoch fehlen bis heute einheitliche methodische Standards um die Richtlinien fachlich fundiert festzulegen.

Beispielsweise ist unklar, welche Überschreitungsquote als vertretbar gilt. Eine hohe Quote bedeutet nicht zwingend, dass die Richtlinien unangemessen tief sind. Entscheidend ist auch, wie stark die tatsächlichen Mietkosten von den Richtlinien abweichen und in welchem Umfang Mietzinsüberschreitungen allenfalls zulasten des Grundbedarfs gehen.

Ein mehrdimensionales Vorgehen

Im Auftrag der Gemeinde Ostermundigen entwickelte die BFH ein Vorgehen, das verschiedene Perspektiven systematisch miteinander verbindet. Dazu wurden unterschiedliche Szenarien für mögliche Mietzinsrichtlinien entwickelt und vergleichend bewertet.

Das Vorgehen stützt sich auf vier zentrale Perspektiven:

  1. Orientierung am Wohnungsmarkt: Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass unterstützte Haushalte tatsächlich Zugang zu geeignetem Wohnraum haben.
  2. Regionale Einbettung und Rechtsgleichheit: Die Analyse zeigte, dass Mietzinsrichtlinien regional teilweise stark variieren. Regionale Vergleichswerte können hier die Nachvollziehbarkeit stärken.
  3. Finanzielle Auswirkungen: Die verschiedenen Szenarien wurden hinsichtlich ihrer finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden beurteilt.
  4. Auswirkungen auf das soziale Existenzminimum: Der entwickelte Ansatz orientiert sich daran, welcher Anteil des Grundbedarfs höchstens für Wohnkostenüberschreitungen eingesetzt werden sollte, ohne die soziale Teilhabe zu gefährden. Die Situation von Haushalten mit Kindern wurde dabei besonders berücksichtigt.

Die Kombination dieser Perspektiven ermöglicht es, Mietzinsrichtlinien nicht nur anhand von Markt- und Vergleichsdaten zu beurteilen, sondern auch ihre finanziellen Auswirkungen sowie die Folgen auf die Lebenssituation unterstützter Haushalte systematisch einzubeziehen.

Transparenz für politische Entscheide

Ein transparentes und nachvollziehbares Vorgehen kann Gemeinden dabei unterstützen, Mietzinsrichtlinien regelmässig weiterzuentwickeln. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass sich viele Gemeinden an Nachbargemeinden orientieren. Entsprechend wichtig sind gemeinsame Kriterien und eine stärkere regionale Abstimmung. Die Befragung von Vergleichsgemeinden deutet darauf hin, dass solche Abstimmungen bislang nur begrenzt bestehen. Ein gemeinsames Vorgehen könnte die Vergleichbarkeit stärken und auch den Aufwand reduzieren.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten dürften nachvollziehbare und datenbasierte Grundlagen für die Festlegung von Mietzinsrichtlinien weiter an Bedeutung gewinnen. Das im Projekt entwickelte Vorgehen bietet hierfür eine Grundlage und lässt sich auch auf andere Gemeinden übertragen. Interessierte Gemeinden oder Sozialdienste, die vor ähnlichen Fragestellungen stehen, können sich für einen fachlichen Austausch an die Autor*innen wenden.

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