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Wie nicht-formeller Zwang der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Wege steht
13.01.2026 Erfahrungen von betroffenen Personen zeigen: oft schränkt nicht-formeller Zwang das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Wohn- und Pflegeheimen ein. Ein Projekt der BFH geht diesen Erfahrungen nach und skizziert mögliche Verbesserungsschritte.
Die Schweiz ratifizierte im Jahr 2014 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Sie beinhaltet unter anderem, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung haben. Diese sind jedoch in Wohn- und Pflegeheimen oftmals eingeschränkt. Lange Zeit wurden vor allem formelle, gesetzlich geregelte Formen von Zwang, – wie z. B. Bewegungseinschränkungen oder fürsorgerische Unterbringungen – als Einschränkung erkannt. So beschränkten sich Massnahmen bisher eher auf diesen Aspekt. Jedoch bräuchte es weitergehende Schritte, damit das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung umfassend gewahrt ist.
Für Menschen in Wohn- und Pflegeheimen haben subtilere Formen von Zwang erheblichen Einfluss auf ihre Möglichkeit, frei und selbstbestimmt zu leben. So verunmöglichen beispielsweise starre Essens- und Schlafenszeiten die Teilhabe am sozialen Leben. Für diesen nicht-formellen Zwang existiert im internationalen Diskurs bisher keine eindeutige Definition. Menschen mit Behinderungen, die in Wohn- und Pflegeeinrichtungen leben, sind zudem häufig auf Unterstützung durch vertretungsberechtigte Personen angewiesen. Diese Beistandspersonen können professionelle Fachkräfte oder Angehörige sein. Sie nehmen eine zentrale Rolle ein, um die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu fördern und zu sichern. Aktuell stellt die Unterstützung bei selbstbestimmten Entscheidungsprozessen ein wichtiges Thema in der Praxis dar, da hier noch Optimierungspotential besteht.
Viele Bereiche sind von nicht-formellem Zwang betroffen
Ein Forschungsteam der Berner Fachhochschule führte daher ein Projekt durch, um den Handlungsbedarf hinsichtlich dieses nicht-formellen Zwangs zu ermitteln und die Rolle der involvierten Personen zu beleuchten. Dabei wurden im Rahmen eines Workshops die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohn- oder Pflegeheim leben, sowie von vertretungsberechtigten Personen erhoben.
Die beteiligten Personen beschreiben, dass nicht-formeller Zwang im institutionellen Kontext in unterschiedlichen Bereichen auftreten. Dieser Zwang betrifft unter anderem die Wahrung der Privatsphäre, die Berücksichtigung individueller Biorhythmen, die Ermöglichung von Mobilität, das Gelingen von Kommunikation sowie die Zuteilung der Bezugsperson und entspringt unter anderem strukturellen oder organisatorischen Rahmenbedingungen. Es kommt teilweise sogar vor, dass Bewohnende nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, obwohl sie in der entsprechenden Situation in der Lage wären, selbstständig zu entscheiden, und keine Vertretung benötigen würden. Das Erleben von nicht-formellem Zwang verdeutlichen folgende Zitate aus dem Workshop:
«Ich wurde als Ansprechperson definiert. Sie riefen mich dann bei Fragen an, obschon meine Mutter dazu selbst hätte Auskunft geben und entscheiden können.»
«Gab es im Heim Personalmangel oder Terminprobleme musste ich meine privaten Pläne und bereits vereinbarte Verabredungen verschieben oder absagen.»
Die teilnehmenden Bewohnenden und vertretungsberechtigten Personen fühlen sich je nach Heim unterschiedlich einbezogen. Auch scheint in der Praxis tendenziell unklar zu sein, wer für welche Entscheidungen zuständig ist. Zudem werden die Bedürfnisse der Bewohnenden von vertretungsberechtigten Personen kaum systematisch erfragt. Oftmals fehlt das Wissen darüber, welche Bedürfnisse überhaupt adressiert werden sollten. Dadurch bleibt nicht-formeller Zwang für vertretungsberechtigte Personen häufig unerkannt.
Weitere Forschung ist notwendig
Die Ergebnisse des Workshops machen deutlich: es muss genauer bestimmt werden, wo nicht-formeller Zwang beginnt und welche Rollen und Handlungsmöglichkeiten die beteiligten Personen haben. Diese Aspekte sollen in einem Folgeprojekt systematisch beschrieben werden – gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, Angehörigen, Beistandspersonen, Wohn- und Pflegheimen sowie national agierenden Verbänden. Basierend auf diesen Erkenntnissen können für alle Beteiligten Hilfsmittel entwickelt werden, um nicht-formellen Zwang zuverlässig zu erkennen, zu thematisieren und zu verändern.
Kontakt:
- Daniela Willener, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Institut Kindheit, Jugend und Familie
- Dr. Silvia Thomann, Dozentin & Co-Leiterin IF Qualität im Gesundheitswesen, Fachbereich Pflege
- Sandra Siegrist-Dreier, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachbereich Pflege
- Vanessa Grand, Mitarbeiterin Partizipation, Institut für kollaborative Gesundheitsversorgung und Leadership
Artikel und Berichte:
Partner und Projekte:
Literatur und weiterführende Links:
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Hempeler, C., Braun, E., Potthoff, S., Gather, J., & Scholten, M. (2023). When Treatment Pressures Become Coercive: A Context-Sensitive Model of Informal Coercion in Mental Healthcare. The Anerican Journal of Bioethics, 24(12), 74–86.
- Hotzy, F., & Jaeger, M. (2016). Clinical Relevance of Informal Coercion in Psychiatric Treatment—A Systematic Review. Frontiers in Psychiatry, 7, 197.