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KI in der Sozialen Arbeit: Wo stehen wir?

15.09.2026 In der Praxis Sozialer Arbeit wird generative künstliche Intelligenz (KI) häufig eingesetzt. Dies zeigt eine Befragung der BFH bei Mitarbeiter*innen in sozialen Organisationen. Diese geben zudem an, das Potenzial von KI sei für die Branche noch nicht ausgeschöpft. Wie setzen diese Personen KI im Arbeitsalltag ein und welche Unterstützung wünschen sie sich?

Sozialarbeiterin spricht mit Sprachassistenten im Mobile

Monia Steiger arbeitet auf einem Sozialdienst in der Berner Agglomeration. Nach jedem Beratungsgespräch mit Klient*innen muss sie das Wichtigste im Dossier festhalten. Diese Falldokumentation ist wichtig, sie dient unter anderem als Reflexionshilfe und der Sicherung von Kontinuität. Die Aufgabe ist aber zeitintensiv. Um effizient zu sein, nutzt sie alle Tools, die ihr zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch KI. Seit sie die nutzt, ist sie mit der Schreibarbeit schneller und hat mehr Zeit für Beratungsgespräche.

Eine BFH-Befragung zeigt nun, dass es vielen so geht wie der Sozialarbeiterin in diesem fiktiven Beispiel. KI wird in der Sozialen Arbeit genutzt, um zeitaufwändige Textarbeiten zu automatisieren.

Für welche Aufgaben wird KI wie häufig eingesetzt?

Insgesamt haben 282 Personen an der Umfrage mitgemacht. 44 Prozent der Befragten nutzen KI gelegentlich und 37 Prozent regelmässig. Am häufigsten kommen kostenlose Internet-Chatbots, wie zum Beispiel ChatGPT, zum Einsatz. Integrierte, spezialisierte oder bezahlte KI-Tools folgen mit deutlichem Abstand.

KI ist heute schon bei einem relevanten Teil der Arbeit der Befragten behilflich. Die Befragten schätzen, dass KI bereits knapp ein Viertel ihrer Arbeit unterstützt oder übernimmt. Je nach Tätigkeit wird KI aber unterschiedlich genutzt. Besonders intensiv nutzen die Befragten KI bei administrativen Tätigkeiten und Tätigkeiten für die Organisation, beispielsweise bei der Formulierung von E-Mails oder Protokollen («Administration, Organisation, Steuerung»). Ebenfalls häufig zum Einsatz kommt sie bei der Informationssuche oder Analyse, beispielsweise um rechtliche oder fachliche Grundlagen zu recherchieren oder Daten auszuwerten («Information, Analyse, Weiterbildung»). Auch für dokumentierende, abklärende oder planende schriftliche Arbeiten in der Fallarbeit ist KI häufig dienlich, beispielsweise um Aktennotizen oder Anträge zu erstellen («Dokumentation, Abklärung, Planung»).

Deutlich seltener nutzen Fachpersonen KI bei sozialen oder interaktiven Arbeiten, etwa wenn es darum geht, sich im Team oder mit anderen Fachpersonen zu Fällen abzusprechen. Und die Befragung zeigt auch ganz klar: Insbesondere in der direkten Arbeit mit Klient*innen wird KI bisher sehr wenig genutzt.

Gefragt nach der Art der Arbeiten geben die Befragten an, dass sie KI insbesondere einsetzen, um Texte zu formulieren, zu überarbeiten oder zu vereinfachen. Weitere Arbeiten, die sich mit KI erleichtern lassen, sind die Recherche und Wissensaufbereitung, administrative Arbeiten, Datenanalysen und Übersetzungen.

KI spart aus Sicht der Befragten vor allem Zeit und verbessert teilweise auch die Qualität ihrer Arbeit. Besonders deutlich zeigen sich diese wahrgenommenen Vorteile in den Bereichen «Information, Analyse, Weiterbildung», «Administration, Organisation, Steuerung», «Dokumentation, Abklärung, Planung» sowie «Führung, Projekte und Entwicklung». In der direkten Arbeit mit Klient*innen fällt die Bilanz zurückhaltender aus: Hier berichten die Befragten von geringeren Zeitersparnissen und keinen Qualitätsgewinnen.

Im Bereich Administration besteht noch Potenzial

Die Befragten schätzen, dass KI insgesamt rund 40 Prozent ihrer Arbeit unterstützen oder übernehmen könnte. Das ist deutlich mehr als die heutige Nutzung von 24 Prozent, aber weit weniger als in anderen Branchen: Für den IT-Bereich wird teilweise ein Automatisierungspotenzial von über 90 Prozent prognostiziert. Mit ihrer Einschätzung liegen die Befragen aber unter der Schätzung von KI-Expert*innen, die für den Bereich «Social Services» auf rund 50 Prozent kommen.

Besonders hoch ist das Potenzial nach Ansicht der Befragten in den Bereichen «Administration und Organisation», «Dokumentation und Planung» sowie «Information, Analyse und Weiterbildung». Geringes Potenzial sehen sie bei der direkten Arbeit mit Klient*innen.

Setzt man die gegenwärtige Nutzung ins Verhältnis zum wahrgenommenen Potenzial, zeigt sich, wie weit dieses bereits ausgeschöpft ist. Der grösste Nachholbedarf besteht demnach noch im Bereich «Administration, Organisation und Steuerung»: Dort wird bislang nur knapp die Hälfte des wahrgenommenen Potenzials genutzt. Ähnlich hoch ist der Wert im Bereich «Koordination und fachlicher Austausch».

Informationen zur Methodik

Stichprobe

Die BFH hat die Onlinebefragung zwischen April und Juli 2026 durchgeführt. Die Teilnehmenden wurden über Kanäle des Departements Soziale Arbeit BFH und des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), über den Newsletter von AvenirSocial und die Fachzeitschrift SozialAktuell, Direktmailings an alle Sozialdienste im Kanton Bern sowie persönliche Praxisnetzwerke erreicht. Insgesamt beteiligten sich an der Umfrage 282 Personen. Die Geschlechter- und Altersverteilung sowie das Ausbildungsniveau und die berufliche Funktion entsprechen weitgehend einer nationalen Befragung von Fachpersonen der Sozialen Arbeit. Aufgrund der offenen Rekrutierung handelt es sich jedoch um eine Gelegenheits- und Fachstichprobe. Die Ergebnisse sind deshalb nicht ohne Weiteres auf alle Mitarbeitenden in sozialen Organisationen übertragbar.

Messung von KI-Unterstützung bei der Arbeit

Für sechs Tätigkeitsbereiche schätzten die Befragten ein, wie viel Zeit sie dafür aufwenden und in welchem Umfang KI Aufgaben bereits übernimmt, beziehungsweise übernehmen könnte. Die Angaben zur KI-Unterstützung wurden nach dem geschätzten Zeitaufwand gewichtet und zu Gesamtwerten zusammengefasst. Die daraus abgeleiteten Prozentwerte sind Näherungswerte auf Basis von Selbsteinschätzungen. Sie beschreiben den Umfang der aktuellen und potenziellen Aufgabenübernahme durch KI. Die Betrachtung einzelner Tätigkeiten und ihre Gewichtung nach dem Zeitaufwand orientieren sich an Massenkoff und McCrory (2026). Die vorliegende Untersuchung basiert im Gegensatz zu dieser auf Selbsteinschätzungen der Befragten.

Wann leistet KI einen sinnvollen Beitrag?

Für soziale Organisationen kann es nicht darum gehen, generative KI überall einzusetzen, so wenig wie es darum gehen kann, sie pauschal zu verhindern. Viele Organisationen haben dies erkannt. Rund 84 Prozent der Befragten berichten, ihre Arbeitgeberin mache Vorgaben bezüglich der Nutzung von KI. Die Vorgaben zielen jedoch in sehr unterschiedliche Richtungen. Einige Arbeitgebende machen solche zu Datenschutz und Vertraulichkeit (erwähnt von 46 % der Befragten) und andere bezüglich der Prüfung von KI-Ergebnissen (28 %). Dann gibt es auch Arbeitgebende, die bestimmte KI-Werkzeuge explizit erlauben oder empfehlen (27 %).

Die Antworten der befragten Fachpersonen zeigen, dass sie sich der Grenzen der KI-Nutzung bewusst sind. In rund einem Fünftel der Beschreibungen der heutigen Nutzung werden beispielsweise Schutzmassnahmen oder Anonymisierung ausdrücklich erwähnt. Gleichzeitig berichtet rund ein Drittel von hohem oder sehr hohem Weiterbildungsbedarf, ist also motiviert, den Umgang mit KI zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Insbesondere möchten die Befragten mehr über konkrete Anwendungen im Arbeitsalltag und den Umgang mit Datenschutz und Vertraulichkeit erfahren.

Praktiker*innen wie Monia Steiger brauchen geeignete Werkzeuge, klare Regeln und fachliche Prüfprozesse. Nicht zuletzt sollte es ihnen möglich sein, Weiterbildungen zu besuchen, die an ihrem Arbeitsalltag ansetzen, den Nutzen und die Grenzen von KI bei konkreten Aufgaben aufzeigen und die Datenschutzanforderungen klarstellen.

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