FAQ zum Bachelor-Studium

Hier erhalten Sie Antworten auf die am meisten gestellten Fragen zum Bachelor-Studium am Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule.

Gibt es für Bewerbende ohne Maturitätsausweis eine Möglichkeit zur Zulassung?

Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Berufsmaturität, gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität notwendig. Ebenfalls zugelassen sind Bewerbende mit einem spezifischen Abschluss Stufe höhere Fachschule oder höhere Fachprüfung. Spezialfälle (insbesondere ausländische Reifezeugnisse mit Hochschulzugang im Herkunftsland) können von der Zulassung «sur dossier» überprüft werden. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Team Zulassung. Bitte beachten Sie, dass keine vollumfängliche Gleichwertigkeitsprüfung auf Anfrage durchgeführt wird. Diese bedingt zwingend eine Anmeldung.

Welche Voraussetzungen gelten für Bewerbende mit ausländischer Vorbildung bezüglich Zulassung?

Grundsätzlich beurteilen wir ausländische Vorbildungen gemäss den Richtlinien von swissuniversities.

Werden Fachmittelschulausweise durch die Fachhochschule noch anerkannt?

Nein. Alle Fachmittelschulabsolvent*innen müssen seit 1. Januar 2012 zusätzlich eine Fachmaturität nachweisen können.

Ist eine Berufsmaturität im Bereich «Gesundheit» und «Soziales» oder eine Fachmaturität im Bereich «Gesundheit» oder «Soziale Arbeit» zwingend?

Nein. Für die Erfüllung der schulischen Zulassungsbedingungen werden die gymnasiale Maturität, die Berufs- oder die Fachmaturität vorausgesetzt. Die Richtung der Maturität spielt keine Rolle.

Haben Absolvierende der Rudolf-Steiner-Schule Zugang an die Fachhochschule?

Abschlüsse einer Rudolf-Steiner-Schule, namentlich der IMS-F-Abschluss, werden für die Zulassung nicht berücksichtigt, da sie nicht EDK-anerkannt sind. Personen, die über einen Abschluss einer Rudolf-Steiner-Schule verfügen, werden zugelassen, wenn Sie ergänzend über einen EDK-anerkannten Maturitätsausweis bzw. einen nach HFKG anerkannten Vorbildungsausweis (Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität) verfügen.

Welche Berufserfahrung müssen dipl. Pflegefachpersonen vorweisen, die das verkürzte Bachelor-Studium Hebamme absolvieren wollen?

Studienplatzbewerbende müssen bis spätestens vor Studienbeginn (massgebende Frist: 31. Januar des Jahres, in dem das Studium aufgenommen wird) ein Jahr Berufserfahrung zu mindestens 50% als dipl. Pflegefachperson vorweisen können. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Wird mir von einer vorangehenden Ausbildung, welche auch im Gesundheitsbereich absolviert wurde, etwas angerechnet?

Die Anerkennung von Vorleistungen wird auf Gesuch hin geprüft, sobald die Eignungsabklärung durchlaufen und ein Studienplatz zugewiesen ist. Die Studierenden erhalten mit den Unterlagen zum Studienbeginn ein Merkblatt und die Anleitung für die Gesuchseingabe zur Leistungsanerkennung.

Können dipl. Pflegefachpersonen (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF, ausländische Bewerbende mit SRK-Anerkennung) bereits absolvierte Studienleistungen anrechnen lassen?

Dipl. Pflegefachperson (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF) und Personen, die über eine Weiterbildung (Erwachsenenbildung, Berufsschullehrer*innen, Pflege, Management, spezifische Zertifikatslehrgänge, exekutive und konsekutive Master-Studiengänge) verfügen, können ein Gesuch um Erlass von Studienleistungen einreichen. Die Anerkennung von Vorleistungen unterliegt immer einer Einzelfallprüfung.

Können bereits absolvierte Studienleistungen angerechnet werden?

Studienleistungen, die an einer anderen Hochschule absolviert und mit ECTS-Credits belegt sind, können auf Gesuch hin an das Studium im Departement Gesundheit angerechnet werden. Die Bewerbenden erhalten mit den Unterlagen zum Studienbeginn ein Merkblatt und die Anleitung für die Gesuchseingabe zur Leistungsanerkennung. Die Anrechnung unterliegt immer einer Einzelfallprüfung.

Können dipl. Pflegefachpersonen (BSc, HF und Vorgängerschulen) Vorleistungen an das verkürzte Teilzeitstudium Hebamme anrechnen lassen?

Ja. Aus der Pflegeausbildung (BSc, HF und Vorgängerschulen) werden standardmässig 60 ECTS-Credits anerkannt. Zusätzlich wird im Einzelfall auf Antrag geprüft, ob weitere Module aus bereits erbrachten Studienleistungen anerkannt werden können.

Können dipl. Pflegefachpersonen (HF und Vorgängerschulen) bzw. dipl. Rettungssanitäter*innen HF Vorleistungen an das berufsbegleitende Bachelor-Studium Pflege anrechnen lassen?

Ja. Aus der Pflegeausbildung (HF und Vorgängerschulen) sowie aus der Ausbildung als dipl. Rettungssanitäter*in HF werden standardmässig 90 ECTS-Credits anerkannt. Zusätzlich wird im Einzelfall auf Antrag geprüft, ob weitere Module aus bereits erbrachten Studienleistungen anerkannt werden können.

Sprachnachweis bei Personen ohne deutschsprachige Vorbildung

Bewerbende, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben (während mindestens drei Jahren), müssen genügende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Das Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule verlangt das Deutschniveau C1 gemäss dem Profil des europäischen Referenzrahmens.

Übersetzungen bei einzureichenden Dokumenten

Bewerbende, welche ihre Ausbildungsdokumente (Diplome, Zertifikate) nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache einreichen können, lassen diese in eine der genannten Sprachen, vorzugsweise in Deutsch, übersetzen. Alle Dokumente müssen mit Beglaubigung übersetzt werden.

Sind Englischkenntnisse notwendig für die Bachelor-Studiengänge?

Gute Englischkenntnisse werden für die Aufnahme und Bewältigung der Bachelor-Studiengänge vorausgesetzt. Wurde im Rahmen der Vorbildung kein Englisch belegt, empfehlen wir das Niveau B2 (z.B. First Certificate).

Sind Lateinkenntnisse notwendig für die Bachelor-Studiengänge?

Nein, Lateinkenntnisse sind nicht notwendig, aber von Vorteil.

Weswegen führt die Berner Fachhochschule Eignungsabklärungen durch?

Eignungsabklärungen werden durchgeführt, wenn eine Studienplatzbeschränkung verfügt wurde. In solchen Fällen ist die Berner Fachhochschule verpflichtet, die Verteilung der Studienplätze mittels Eignungsabklärung vorzunehmen. Liegt keine Studienplatzbeschränkung vor, findet keine Eignungsabklärung statt. Ob für einen spezifischen Bachelor-Studiengang des Departements Gesundheit eine Eignungsabklärung stattfindet, entnehmen Sie direkt der Studiengangsseite.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Die Studierendenadministration prüft das Anmeldedossier. Falls die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden Bewerbende an die Eignungsabklärung eingeladen. Bei erfolgreich absolvierter Eignungsabklärung wird den Bewerbenden ein Studienplatz zugewiesen, sofern das Ergebnis für den Studienplatzerwerb genügt.

Wie oft findet die Eignungsabklärung statt?

Die Eignungsabklärungen finden einmal im Jahr statt. Das Datum für den jeweiligen Studiengang wird an der Infoveranstaltung und auf der jeweiligen Website des Studiengangs bekanntgegeben.

Kann man sich für mehrere Studiengänge im selben Jahr anmelden?

Ja. Zu beachten ist, dass pro Studiengang eine Anmeldung nötig ist.

Kann die Eignungsabklärung wiederholt werden?

Die Anzahl der Teilnahmen an der Eignungsabklärung ist grundsätzlich nicht begrenzt. Eine Wiederholung im Sinne einer erneuten Teilnahme an derselben Eignungsabklärung für denselben Studienstart ist hingegen ausgeschlossen. 

Gibt es ein Verschiebungsdatum?

Nein, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die nächste Möglichkeit im darauffolgenden Jahr.

Wird die Eignungsabklärung auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt?

Nein. Hauptsprache der Eignungsabklärung ist Deutsch.

Inhalt und Vorbereitung der Eignungsabklärung

Informationen zur Eignungsabklärung sowie Musteraufgaben finden Sie auf der der Webseite des Studiengangs, für den Sie sich interessieren. Gezielte Übungen oder Vorbereitungskurse bietet die Berner Fachhochschule nicht an.

Wie viel kostet das Eignungsabklärungsverfahren?

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.– und ist kraft Gesetzes in jedem Fall – unabhängig von einem Rückzug oder einer Nichtzulassung – zu entrichten. Die Teilnahme an der Eignungsabklärung kostet CHF 200–.

Welche Fächer, welches Wissen auf welchem Niveau werden an der Eignungsabklärung abgefragt?

Informationen zur Eignungsabklärung sowie Musteraufgaben finden Sie auf der Webseite des Studiengangs, für den Sie sich interessieren. Gezielte Übungen oder Vorbereitungskurse bietet die Berner Fachhochschule nicht an.

Ist es möglich, den Eignungsabklärungsprozess zu durchlaufen, aber erst im Jahr darauf mit dem Studium zu beginnen?

Nein. Das Resultat der Eignungsabklärung ist nur für das mit der Anmeldung verbundene Semester gültig.

Können die Termine für die Eignungsabklärung verschoben werden?

Nein, die Termine können nicht verschoben werden. Das Aufgebot erfolgt durch die Studienadministration.

Wie viele Studienplätze gibt es pro Jahr?

Die Studienplatzbeschränkung unterliegt dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern und wird jährlich neu festgelegt.

Wie melde ich mich an?

Die Bewerbung zum Studium erfolgt mittels Online-Anmeldung. Den Link dazu finden Sie beim jeweiligen Studiengang.

Ist der Anmeldeschluss verbindlich?

Ja. Für die Anmeldung wird eine Frist festgelegt. Genaue Angaben hierzu finden Sie beim gewünschten Studiengang unter Anmeldung zum Studium.

Der Schulabschluss ist noch ausstehend und das Diplom/Maturitätszeugnis noch nicht erhalten bei Anmeldeschluss. Was ist zu tun?

Fehlende Unterlagen können bis spätestens 31. August (vor Studienbeginn) nachgereicht werden. Falls diese nicht vorhanden sind, muss zwingend eine aktuelle Schulbestätigung (Semesterbescheinigung) inkl. Datum des voraussichtlichen Maturitätsabschlusses zugestellt werden. Bewerbende können sich grundsätzlich erst im Jahr ihres Schulabschlusses anmelden.

Bis wann müssen Bewerbende für den Bachelor-Studiengang Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen die verlangte Berufserfahrung nachweisen?

Vor Studienbeginn, d. h., beim Studienstart im Frühjahrssemester ist der 31. Januar massgebend.

Bis wann müssen Bewerbende für den Bachelor-Studiengang Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen die SRK-Anerkennung ihres Vorbildungsausweises einreichen?

Vor Studienbeginn, d.h., beim Studienstart im Frühjahrssemester ist der 31. Januar massgebend.  Es gilt zu beachten, dass eine abschliessende Prüfung des Gesuchs um Anerkennung durch das SRK mehrere Monate dauern kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SRK.

Bis wann muss die SRK-Anerkennung für den Bachelor-Studiengang Pflege für diplomierte Pflegefachpersonen eingereicht werden?

Die SRK-Anerkennung ist bis spätestens 31. August vor Studienbeginn einzureichen. Es gilt zu beachten, dass eine abschliessende Prüfung des Gesuchs um Anerkennung durch das SRK mehrere Monate dauern kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SRK.

Können sich Bewerbende mit dem FaGe/FaBe EFZ mit Berufsmaturität gleichzeitig für die Studiengänge Pflege Teilzeit und Vollzeit anmelden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Bewerbenden müssen sich bis zur Anmeldefrist für den Bachelor-Studiengang Pflege (Teilzeit) für FaBe/FaGe mit Berufsmaturität oder den Bachelor-Studiengang Pflege (Vollzeit) entscheiden.

Wann ist das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) zu absolvieren?

Das mindestens zweimonatige Pflegepraktikum/Zusatzmodul A muss von allen Interessierten bis 31. August (vor Studienbeginn) absolviert und zu Handen der Zulassung dokumentiert werden (Pflegepraktikum/Zusatzmodul A). Für bestimmte Berufsausbildungen im Gesundheitswesen kann das Pflegepraktikum anerkannt werden. Eine Übersicht dazu ist verlinkt auf der jeweiligen Studiengangsseite, für den Sie sich interessieren.

Ist es möglich, das Zusatzmodul A für den Bachelor-Studiengang Physiotherapie in einer privaten Physiotherapiepraxis zu absolvieren?

Nein, akzeptiert wird ein Pflegepraktikum in einer Institution des Gesundheits- oder Sozialwesens.

Weshalb muss das Zusatzmodul A bei einer nicht-bereichsspezifischen Vorbildung absolviert werden?

Das Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule verlangt bei einer nicht-bereichsspezifischen Vorbildung eine qualifizierte Erfahrung in der Berufswelt. Dabei werden Kandidatinnen und Kandidaten auf die pflegerischen und betreuenden Aufgaben in Institutionen des Gesundheits- oder Sozialwesens vorbereitet (z. B. Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen, unregelmässige Arbeitszeit) und sie bekommen einen ersten Einblick in das Gesundheitswesen.

Wird ein absolviertes Pflegepraktikum im Ausland als Zusatzmodul A angerechnet?

Ein Pflegepraktikum mit dem geforderten Inhalt (pflegerische Tätigkeit in einer Institution im Gesundheits- und Sozialwesen oder im sonderpädagogischen Bereich) kann angerechnet werden. Hierzu benötigen wir eine deutsche, englische, französische oder italienische Arbeitsbestätigung mit Angaben zum Beschäftigungsgrad, Dauer der Anstellung und Tätigkeitsbeschreibung oder den ausgefüllten Bericht Zusatzmodul A.

Garantiert ein absolviertes Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) einen Studienplatz?

Nein. Alle Bewerbenden müssen die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen und, bei Studienplatzbeschränkungen, die Eignungsabklärung durchlaufen.

Muss ich das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) selber organisieren?

Die Bewerbenden sind für die Organisation eines passenden Pflegepraktikums selbst verantwortlich. Unter myoda.ch finden Sie Institutionen, welche Praktikumsplätze anbieten. Bei Unsicherheit betreffend Praktikumsort und Praktikumsinhalt gibt studadmin.gesundheit@bfh.ch gerne Auskunft. Eine Vorabbestätigung über die Anerkennung noch nicht absolvierter Praktika ist hingegen nicht möglich.

In welchem Umfang ist das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum)zu absolvieren?

100 Prozent (min. 8 Wochen ohne Unterbruch zu 40 Tagen netto / nach Abzug aller fehlenden Tage) oder 80 Prozent (8 bis 10 Wochen ohne Unterbruch zu min. 40 Tage netto (insgesamt min. 320 Stunden) / nach Abzug aller fehlenden Tage).

Welche Institution eignet sich für das Pflegepraktikum?

Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen oder im sonderpädagogischen Bereich (z. B. in einem Spital, Krankenheim, Alters- und Pflegeheim, einer sonderpädagogischen Schule). Praktika in Kinderheimen und Kindertagesstätten werden nicht anerkannt.

Wie lange ist das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) gültig?

Das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) ist nach Abschluss für fünf Jahre gültig.

Wann startet der Bachelor-Studiengang am Departement Gesundheit der BFH?

Die Bachelor-Studiengänge Ernährung und Diätetik, Hebamme, Physiotherapie und Pflege starten jährlich im Herbstsemester, das Bachelor-Studium Hebamme für diplomierte Pflegefachpersonen im Frühjahrssemester.

Wie lange dauert das Bachelor-Studium am Departement Gesundheit der BFH?

Das dreijährige Hauptstudium (Vollzeit) umfasst sechs Semester. Im Anschluss wird das obligatorische zehnmonatige Zusatzmodul B in der Praxis absolviert. Vor Studienbeginn muss das zweimonatige Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) absolviert werden. Das gesamte Studium dauert vier Jahre.

Bitte beachten Sie die abweichende Studiendauer bei folgenden Studiengängen:

  • Bachelor of Science Hebamme für diplomierte Pflegefachpersonen (verkürzt, Teilzeit, 2.5 Jahre)
  • Bachelor of Science in Pflege für diplomierte Pflegefachpersonen (berufsbegleitend, 2 Jahre)
  • Bachelor of Science in Pflege für FaGe/FaBe (Teilzeit, 4 Jahre)

Wie gross ist der Praktikumsanteil während des Hauptstudiums?

Während einem Drittel des Studiums absolvieren Sie verschiedene Praxismodule in verschiedenen Arbeitsfeldern. 

Sind Semester an einer anderen Fachhochschule oder im Ausland möglich?

Ja, in der Regel kann ein Semester absolviert werden.

Kosten

  bis FS 2026 ab HS 2026/27  

Anmeldegebühr (pro Anmeldung)*

CHF 100

CHF 100  

Studiengebühr (pro Semester)

CHF 750

CHF 850  
Studiengebühr für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit (pro Semester)

CHF 950

CHF 2'550 (bzw. CHF 1'050 oder CHF 850)**  

Prüfungsgebühr (pro Semester)

CHF 80

CHF 80  

Gebühr für soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sport (pro Semester)

CHF 24

CHF 24  

Mitgliederbeitrag Verband Studierendenschaft der BFH (VSBFH) (pro Semester) 

CHF 15

CHF 15  

Änderungen vorbehalten.

 

* zuzüglich CHF 10 Bearbeitungsgebühr bei Bezahlung via Einzahlungsschein / Papierrechnung. Die Anmeldegebühr wird ab dem Frühlingssemester 2027 von CHF 100 auf CHF 150 erhöht.
**Ausnahmen in Klammer siehe Merkblatt. Ratenzahlung bei Studiengebühr in Höhe von CHF 2’550 möglich.

Gebühr Eignungsabklärung

Die Gebühr für die Eignungsabklärung beträgt CHF 200.–.

Wie hoch sind die Studiengebühren für Studierende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern?

Sie sind identisch mit den Studiengebühren für Studierende aus dem Kanton Bern.

Werden die Praktika entlöhnt?

Ja. Es gibt eine kleine Entschädigung während der Praktika innerhalb des dreijährigen Hauptstudiums. Diese variiert je Studiengang. Bitte wenden Sie sich an die Administration des entsprechenden Studiengangs.

Wie viel verdiene ich mit einem Bachelor-Abschluss im Gesundheitswesen in der Schweiz?

Informationen zu Mindestlohn und Lohnempfehlung erhalten Sie bei den entsprechenden Berufsverbänden:

Stipendien

Für Stipendien wenden Sie sich an Ihren Wohnsitzkanton, in dem Sie seit mindestens 2 Jahren angemeldet sind. Ausländische Studierende finden Informationen zu den Studiengebühren auf der Website swissuniversities.

Muss ich das Zusatzmodul B selber organisieren?

Nein. Das Departement Gesundheit der BFH organisiert das Zusatzmodul B im Rahmen des Studiums.

Kann ich ein vorgängig absolviertes Praktikum an das Zusatzmodul B anrechnen lassen?

Nein, ausser beim Bachelor-Studiengang Pflege. Folgende Anrechnung an das Zusatzmodul B ist beim Bachelor-Studiengang Pflege möglich:

  1. Berufserfahrung bei einer bereichsspezifischen Vorbildung.
  2. Umfangreiche Praxiserfahrung in der Pflege bei einer nicht bereichsspezifischen Vorbildung.
  3. Gesuche um Anrechnung von Praxisleistungen an das Zusatzmodul B sind nicht Gegenstand der Leistungsanerkennung an Module. Als Studierende werden Sie vom Studiengang direkt angeschrieben und können anschliessend das Gesuch für die geleistete Berufspraxis einreichen.

Kann ein Studium an der BFH Gesundheit mit einer Familie vereinbart werden? 

Ja. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik «Beruf, Studium und Familie vereinbaren».

Ist für mich als ausländische/r Bürgerin/Bürger ein Studium an der BFH Gesundheit möglich?

Ja. Bürger*innen aus allen Ländern haben die Möglichkeit, ein Studium an der Berner Fachhochschule zu absolvieren, solange die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Gute Deutschkenntnisse auf Niveau C1 werden vorausgesetzt (deutsche Unterrichtssprache).

Wie finde ich eine geeignete Unterkunft?

Für Ihre Unterkunft sind Sie selber verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Können diplomierte Berufsangehörige nachträglich einen Fachhochschultitel (FH) erlangen?

Ja. Hier finden Sie Angaben zum nachträglichen Titelerwerb.

Gibt es eine Altersgrenze für die Zulassung zum Studium am Departement Gesundheit der BFH?

Nein. Zum Studium sind alle Altersgruppen zugelassen. Beachten Sie, dass die meisten Berufe im Gesundheitswesen physisch und psychisch anspruchsvoll sind.