Nachträglicher Titelerwerb

Der nachträgliche Titelerwerb ermöglicht es diplomierten Berufsangehörigen der folgenden, an der Fachhochschule angesiedelten Studiengänge, nachträglich einen Fachhochschultitel (FH) zu erwerben.

In der Schweiz ist der nachträgliche Titelerwerb NTE eine der Voraussetzungen für den Zugang zu akademischer Weiterbildung an den Fachhochschulen, bringt aber gleichzeitig auch eine europäische Angleichung und somit internationale Mobilität. Mit der nachträglichen Erlangung des Titels eröffnen sich Ihnen neue Weiterbildungsmöglichkeiten und, daraus resultierend, neue berufliche Perspektiven und erweiterte Karrieremöglichkeiten.

Über die Vergabe des nachträglichen Titels entscheidet letztlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Sie finden aktuelle Informationen zur Titelführung beim SBFI. Die Berner Fachhochschule kann auf Anfrage den Erwerb der 10 ECTS-Credits bestätigen. Für die Beurteilung Ihres Gesuchs wird ein Betrag von 100 Franken in Rechnung gestellt. Sobald Sie das Dossier vollständig eingereicht haben, erhalten Sie die Rechnung für die Bearbeitungsgebühr. Wenn Sie den Fachkurs «Wissenschaftliches Arbeiten – Reflektierte Praxis» am Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule absolvieren, werden Ihnen die Gebühren für die Überprüfung der Anrechenbarkeit der nötigen ECTS-Credits erlassen.

In der Schweiz ist der nachträgliche Titelerwerb NTE eine der Voraussetzungen für den Zugang zu akademischer Weiterbildung an den Fachhochschulen, bringt aber gleichzeitig auch eine europäische Angleichung und somit internationale Mobilität. Mit der nachträglichen Erlangung des Titels eröffnen sich Ihnen neue Weiterbildungsmöglichkeiten und, daraus resultierend, neue berufliche Perspektiven und erweiterte Karrieremöglichkeiten.

Über die Vergabe des nachträglichen Titels entscheidet letztlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Sie finden aktuelle Informationen zur Titelführung beim SBFI. Die Berner Fachhochschule kann auf Anfrage den Erwerb der 10 ECTS-Credits bestätigen. Für die Beurteilung Ihres Gesuchs wird ein Betrag von 100 Franken in Rechnung gestellt. Sobald Sie das Dossier vollständig eingereicht haben, erhalten Sie die Rechnung für die Bearbeitungsgebühr. Wenn Sie den Fachkurs «Wissenschaftliches Arbeiten – Reflektierte Praxis» am Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule absolvieren, werden Ihnen die Gebühren für die Überprüfung der Anrechenbarkeit der nötigen ECTS-Credits erlassen.

Seit 1. Januar 2015 ist die Verordnung zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (Nachträglicher Titelerwerb – NTE) für den Bereich Pflege in Kraft getreten. Diplomierte Pflegefachpersonen können damit den Titel «Pflegefachperson FH» erwerben. Der NTE ermöglicht den Weg zu einer akademischen Weiterbildung an Fachhochschulen. Voraussetzungen für einen NTE in Pflege sind:

  • Sie verfügen über eine der altrechtlichen Ausbildungen (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II)
  • Sie verfügen über eine qualifizierende Weiterbildung gemäss Liste (vgl. unten) des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 
  • Sie können eine Weiterbildung in wissenschaftlicher Vertiefung an einer Fachhochschule im Umfang von 10 ECTS nachweisen.

Weiterbildung in wissenschaftlicher Vertiefung an der BFH

Sie können Ihre Weiterbildung in wissenschaftlicher Vertiefung am Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule absolvieren.  Sie erwerben die 10 ECTS in folgenden Kursen, welche Sie auf weitere akademische Weiterbildungen an der BFH vorbereiten.

Wenn Sie die drei Kurse absolviert haben, stellen wir Ihnen einen Nachweis «wissenschaftliche Vertiefung im Rahmen von 10 ECTS-Credits» aus. 

Kosten für Weiterbildung in wissenschaftlicher Vertiefung

Wenn Sie alle drei oben genannten Kurse am Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule absolvieren, ist der Nachweis «wissenschaftliche Vertiefung im Rahmen von 10 ECTS-Credits» für Ihren NTE Pflege kostenfrei.
Lassen Sie Kurse anerkennen, die Sie bereits an einer anderen Hochschule besucht haben, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– (Prüfung der Kursinhalte durch Studienleitung).

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung des Titels NTE?

Die gesetzliche Grundlage finden Sie auf der Webseite des SBFI. Letztlich entscheidet das SBFI über die Titelanerkennung und nicht die Fachhochschule.

Welche qualifizierenden Weiterbildungen muss ich nachweisen?

Es werden die folgenden fünfzehn Weiterbildungen anerkannt (i.d.R. keine Ausnahmen): 

  1. «Höhere Fachausbildung Pflege Stufe II» (HöFa II) des SBK Bildungszentrums (BIZ), der Kaderschule für die Krankenpflege Aarau oder des Weiterbildungszentrums Gesundheitsberufe (WE’G),
  2. «Certificat d’infirmière clinicienne/infirmier clinicien II» der Ecole supérieure d’enseignement infirmier (ESEI),
  3. «Diploma CRS indirizzo clinico» der Scuola superiore per le formazioni sanitarie
  4. «Höhere Fachausbildung Pflege Stufe I» (HöFa I), das vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) anerkannt ist
  5. «Höhere Fachausbildung Pflege Stufe I» der Kaderschule für die Krankenpflege Aarau, des WE’G oder von Careum Weiterbildung
  6. «Höhere Fachausbildung für Gesundheitsberufe Stufe I» (HFG) mit Schwerpunkt Pflege des WE’G
  7. «Certificat d’infirmière clinicienne/infirmier clinicien I» der ESEI
  8. «Diplom Gesundheitsschwester/Gesundheitspfleger», das vom SRK anerkannt ist
  9. «Certificat d’Etudes Approfondies, Option Clinique» des Institut romand pour les sciences et les pratiques de la santé et du social (IRSP) oder der ESEI
  10.  «Certificato CRS indirizzo clinico» der Scuola superiore per le formazioni sanitarie
  11. «WE’G-Zertifikat NDK Pflege» mit fachlichen Schwerpunkten
  12. «Nachdiplomkurs Pflege» mit fachlichen Schwerpunkten von Careum Weiterbildung
  13. «Diplom Careum Weiterbildung Mütter- und Väterberaterin»
  14. «WE’G-Diplom Mütterberaterin»
  15. «Certificat Le Bon Secours en Soins à la personne âgée et soins palliatifs»

Werden auch Weiterbildungen anerkannt, die nicht in der Liste des SBFI sind?

Andere Weiterbildungen werden in der Regel nicht anerkannt. Bitte klären Sie solche spezifischen Fragen mit den Sachbearbeiterinnen des SBFI.
Telefon +41 58 465 59 12 (Di 14–16 Uhr), Mail: nte-fh@sbfi.admin.ch

Wer entscheidet über die Titelvergabe und welchen Einfluss hat die Fachhochschule auf die Titelvergabe?

Über die Vergabe des nachträglichen Titels entscheidet letztlich das SBFI. Ebenso finden Sie aktuelle Informationen zur Titelführung. Die BFH qualifiziert Sie ausschliesslich in den 10 ECTS-Credits in wissenschaftlicher Vertiefung.

 

Wissenschaftliches Arbeiten, reflektierte Praxis – am Departement GesundheitIn der Schweiz ist der NTE eine der Voraussetzungen für den Zugang zu akademischer Weiterbildung an den Fachhochschulen, bringt aber gleichzeitig auch eine europäische Angleichung und somit internationale Mobilität. Mit der nachträglichen Erlangung des Titels eröffnen sich neue Weiterbildungsmöglichkeiten und, daraus resultierend, neue berufliche Perspektiven und erweiterte Karrieremöglichkeiten.

Über die Vergabe des nachträglichen Titels entscheidet letztlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ebenso finden Sie aktuelle Informationen zur Titelführung beim SBFI.

Die Berner Fachhochschule kann auf Anfrage den Erwerb der 10 ECTS-Credits bestätigen. (Siehe Formular) Für die Beurteilung Ihres Gesuchs wird ein Betrag von CHF 100. in Rechnung gestellt. Sobald das Dossier vollständig eingereicht ist, erhalten Sie eine Rechnung für die Bearbeitungsgebühr. Wenn Sie den Fachkurs «Wissenschaftliches Arbeiten – reflektierte Praxis» an der Berner Fachhochschule absolvieren, werden Ihnen die Gebühren für die Überprüfung der Anrechenbarkeit der nötigen ECTS-Credits erlassen.


Mit nachstehendem Formular können Sie die Prüfung der geforderten 10 ECTS-Credits beantragen. Dieses Formular gilt nicht für die Beantragung des nachträglichen Titels. Diesen stellt das SBFI aus.