FAQ zum Bachelor-Studium

Hier erhalten Sie Antworten auf die am meisten gestellten Fragen zum Bachelor-Studium am Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule.

Gibt es für Bewerbende ohne Maturitätsausweis eine Möglichkeit zur Zulassung?

Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Berufsmaturität, gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität notwendig. Ebenfalls zugelassen sind Bewerbende mit einem spezifischen Abschluss Stufe höhere Fachschule oder höhere Fachprüfung. Spezialfälle können von der Zulassung «sur dossier» überprüft werden. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Team Zulassung.

Welche Voraussetzungen gelten für Bewerbende mit ausländischer Vorbildung bezüglich Zulassung?

Grundsätzlich beurteilen wir ausländische Vorbildungen gemäss den Richtlinien von swissuniversities.

Werden Fachmittelschulausweise durch die Fachhochschule noch anerkannt?

Nein. Alle Fachmittelschulabsolventinnen und -absolventen müssen seit 1. Januar 2012 zusätzlich eine Fachmaturität nachweisen können.

Ist eine Berufsmaturität im Bereich «Gesundheit» und «Soziales» oder eine Fachmaturität im Bereich «Gesundheit» oder «Soziale Arbeit» zwingend?

Nein. Als Zulassung zur Eignungsabklärung werden eine gymnasiale Maturität, eine Berufs- oder Fachmaturität vorausgesetzt. Die Richtung der Maturität spielt keine Rolle.

Haben Absolvierende der Rudolf-Steiner-Schule Zugang an die Fachhochschule?

Abschlüsse einer Rudolf-Steiner-Schule, namentlich der IMS-F-Abschluss, werden für die Zulassung nicht berücksichtigt, da sie nicht EDK-anerkannt sind. Personen, die über einen Abschluss einer Rudolf-Steiner-Schule verfügen, werden zugelassen, wenn Sie ergänzend über einen EDK-anerkannten Maturitätsausweis bzw. einen nach HFKG anerkannten Vorbildungsausweis (Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität) verfügen.

Gibt es ein Teilzeitstudium des verkürzten Bachelor-Studiums Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen?

Ja. Seit Februar 2015 wird der Bachelor-Studiengang Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen als zweieinhalbjähriges Teilzeitstudium angeboten.

Ist das Bachelor-Studium berufsbegleitend möglich?

Ja. Für dipl. Pflegefachpersonen (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF) und für dipl. Rettungssanitäter*innen HF wird ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium Pflege angeboten. Das Studium dauert zwei Jahre (vier Semester). Seit Februar 2015 wird der Bachelor-Studiengang Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen als zweieinhalbjähriges Teilzeitstudium angeboten. Die beiden Bachelor-Studiengänge Physiotherapie sowie Ernährung und Diätetik können nur als Vollzeitstudium absolviert werden.

Welche Berufserfahrung müssen dipl. Pflegefachpersonen vorweisen, die das verkürzte Bachelor-Studium Hebamme absolvieren wollen?

Studienplatzbewerbende müssen bis spätestens vor Studienbeginn ein Jahr Berufserfahrung zu mindestens 50% als dipl. Pflegefachperson vorweisen können. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Wird mir von einer vorangehenden Ausbildung, welche auch im medizinischen Bereich absolviert wurde, etwas angerechnet?

Die Anerkennung von Vorleistungen wird geklärt, sobald die Eignungsabklärung durchlaufen und ein Studienplatz zugewiesen ist. Die Studierenden erhalten mit den Unterlagen zum Studienbeginn ein Merkblatt und die Anleitung für die Gesuchseingabe zur Leistungsanerkennung.

Können dipl. Pflegefachpersonen (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF, ausländische Bewerbende mit SRK-Anerkennung) bereits absolvierte Studienleistungen anrechnen lassen?

Dipl. Pflegefachperson (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF) und Personen, die über eine Weiterbildung (Erwachsenenbildung, Berufsschullehrer*innen, Pflege, Management, spezifische Zertifikatslehrgänge, exekutive und konsekutive Master-Studiengänge) verfügen, können ein Gesuch um Erlass von Studienleistungen einreichen.

Können bereits absolvierte Studienleistungen angerechnet werden?

Studienleistungen, die an einer anderen Hochschule absolviert und mit ECTS-Credits belegt sind, können auf Gesuch hin an das Studium im Departement Gesundheit angerechnet werden. Die Bewerbenden erhalten mit den Unterlagen zum Studienbeginn ein Merkblatt und die Anleitung für die Gesuchseingabe zur Leistungsanerkennung. Das Gesuch zur Anerkennung der Vorleistungen wird in der Regel einmalig für das gesamte Studium gestellt.

Können dipl. Pflegefachpersonen (BSc, HF und Vorgängerschulen) Vorleistungen an das verkürzte Teilzeitstudium Hebamme anrechnen lassen?

Ja. Aus der Pflegeausbildung (BSc, HF und Vorgängerschulen) werden standardmässig 60 ECTS-Credits anerkannt. Zusätzlich wird im Einzelfall geprüft, ob weitere Module aus bereits erbrachten Studienleistungen anerkannt werden können.

Können dipl. Pflegefachpersonen (HF und Vorgängerschulen) bzw. dipl. Rettungssanitäter*innen HF Vorleistungen an das berufsbegleitende Bachelor-Studium Pflege anrechnen lassen?

Ja. Aus der Pflegeausbildung (HF und Vorgängerschulen) sowie aus der Ausbildung als dipl. Rettungssanitäter*in HF werden standardmässig 90 ECTS-Credits anerkannt. Zusätzlich wird im Einzelfall geprüft, ob weitere Module aus bereits erbrachten Studienleistungen anerkannt werden können.

Sprachnachweis bei nicht deutschsprachigen Personen

Bewerbende, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben (während mindestens 3 Jahren), müssen genügende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Das Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule verlangt das Deutschniveau C1 gemäss dem Profil des europäischen Referenzrahmens.
Weitere Informationen zu den Niveaustufen finden Sie unter Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen.

Übersetzungen bei einzureichenden Dokumenten

Bewerbende, welche ihre Ausbildungsdokumente (Diplome, Zertifikate) nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache einreichen können, lassen diese in eine genannte Sprache, vorzugsweise in Deutsch, übersetzen. Alle Dokumente müssen mit Beglaubigung übersetzt werden. Originaldiplome werden anlässlich der Eignungsabklärung geprüft.

Sind Englischkenntnisse notwendig für die Bachelor-Studiengänge?

Gute Englischkenntnisse werden für die Aufnahme und Bewältigung der Bachelor-Studiengänge vorausgesetzt. Wurde im Rahmen des Mittelschulabschlusses kein Englisch belegt, empfehlen wir das Niveau First Certificate (Niveau B2).

Sind Lateinkenntnisse notwendig für die Bachelor-Studiengänge?

Nein, Lateinkenntnisse sind nicht notwendig, aber von Vorteil.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Die Studierendenadministration prüft das Anmeldedossier. Falls die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden Bewerbende an die Eignungsabklärung eingeladen. Bei erfolgreich absolvierter Eignungsabklärung wird den Bewerbenden ein Studienplatz zugewiesen.

Wie oft findet die Eignungsabklärung statt?

Die Eignungsabklärungen finden für alle Bachelor-Studiengänge einmal im Jahr statt. Das Datum für den jeweiligen Studiengang wird an der Infoveranstaltung und auf der der jeweiligen Studiengangsseite bekanntgegeben.

Kann man sich für mehrere Studiengänge im selben Jahr anmelden?

Ja. Die Eignungsabklärung wird dementsprechend doppelt/mehrfach durchlaufen und die Kosten werden doppelt/mehrfach verrechnet. Dies gilt auch für die Anmeldegebühr.

Kann die Eignungsabklärung wiederholt werden?

Ja, sie kann wiederholt werden. Es wird nicht die bessere Punktzahl berücksichtigt. Die Resultate von früher absolvierten Eignungsabklärungen werden nicht berücksichtigt. Massgebend ist das Resultat der aktuellen Eignungsabklärung.

Gibt es ein Verschiebungsdatum?

Nein, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die nächste Möglichkeit im darauf folgenden Jahr.

Wird die Eignungsabklärung auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt?

Nein. An der Berner Fachhochschule wird die Eignungsabklärung ausschliesslich in deutscher Sprache durchgeführt. Die Unterrichtssprache ist Hochdeutsch. Für Fragen zur Eignungsabklärung für fremdsprachige Bewerbende wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Team Zulassung.

Inhalt und Vorbereitung der Eignungsabklärung

Informationen zur Eignungsabklärung sowie eine Übungsversion finden Sie auf der der Webseite des Studiengangs, für den Sie sich interessieren.

Wie viel kostet das Eignungsabklärungsverfahren?

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.– und ist aufgrund der Dossierprüfung in jedem Fall zu entrichten, die Teilnahme an der Eignungsabklärung kostet CHF 200–.

Welche Fächer, welches Wissen auf welchem Niveau werden an der Eignungsabklärung abgefragt?

Informationen zur Eignungsabklärung sowie eine Übungsversion finden Sie auf der der Webseite des Studiengangs, für den Sie sich interessieren.

Was passiert, wenn sich mehr Bewerbende anmelden, als Studienplätze vorhanden sind?

Es wird eine Rangliste mit den Resultaten der Eignungsabklärung erstellt. Die Studienplätze werden aufgrund der Platzierung auf der Rangliste zugewiesen (Numerus clausus).

Ist es möglich, den Eignungsabklärungsprozess zu durchlaufen, aber erst im Jahr darauf mit dem Studium zu beginnen?

Nein. Die Eignungsabklärung ist im Jahr des geplanten Studienbeginns zu durchlaufen.

Können die Termine für die Eignungsabklärung verschoben werden?

Nein, die Termine können nicht verschoben werden. Das Aufgebot erfolgt durch die Studienadministration.

Wie viele Studienplätze gibt es pro Jahr?

Die Studienplatzbeschränkung unterliegt dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern und wird jährlich neu festgelegt.

Wie melde ich mich an?

Sie können sich mit dem Online-Anmeldeformular für die Bachelor-Studiengänge am Departement Gesundheit anmelden. Allgemeine Informationen finden Sie beim gewünschten Studiengang unter Anmeldung zum Studium.

Ist der Anmeldeschluss verbindlich?

Ja. Für die Anmeldung wird eine Frist festgelegt. Genaue Angaben hierzu finden Sie beim gewünschten Studiengang unter Anmeldung zum Studium. 

Der Schulabschluss ist noch ausstehend und das Diplom / Maturitätszeugnis noch nicht erhalten bei Anmeldeschluss. Was ist zu tun?

Fehlende Unterlagen können bis spätestens 31. August (vor Studienbeginn) nachgereicht werden. Falls diese nicht vorhanden sind, muss zwingend eine aktuelle Schulbestätigung (Semesterbescheinigung) inkl. Datum des voraussichtlichen Maturitätsabschlusses zugestellt werden. Bewerbende können sich grundsätzlich erst im Jahr ihres Schulabschlusses anmelden.

Bis wann müssen Bewerbende für den Bachelor-Studiengang Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen HF die verlangte Berufserfahrung nachweisen? Was ist zu tun?

Fehlende Unterlagen können bis spätestens 31. August (vor Studienbeginn) nachgereicht werden. Falls das Arbeitszeugnis oder die Arbeitsbestätigung noch ausstehend ist, muss bis Anmeldeschluss zwingend ein schriftliches Zwischenzeugnis eingereicht werden.

Bis wann müssen Bewerbende für den Bachelor-Studiengang Hebamme für dipl. Pflegefachpersonen HF die SRK-Anerkennung ihres Vorbildungsausweises einreichen?

Die SRK-Anerkennung ist bis spätestens 31. Januar vor Studienbeginn einzureichen. Es gilt zu beachten, dass ein Gesuch um Anerkennung durch das SRK bis zu 3 Monate dauern kann.

Bis wann muss die SRK-Anerkennung für das angestrebte berufsbegleitende Studium Pflege eingereicht werden?

Die SRK-Anerkennung ist bis spätestens 31. August vor Studienbeginn einzureichen. Es gilt zu beachten, dass ein Gesuch um Anerkennung durch das SRK bis zu 3 Monate dauern kann.

Können sich Bewerbende mit dem FaGe / FaBe EFZ mit Berufsmaturität gleichzeitig für die Studiengänge Pflege Teilzeit und Vollzeit anmelden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Bewerbenden müssen sich bis zur Anmeldefrist für den Bachelor-Studiengang Pflege (Teilzeit) für FaBe/FaGe mit Berufsmaturität oder den Bachelor-Studiengang Pflege (Vollzeit) entscheiden.

Wann ist das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) zu absolvieren?

Das mindestens zweimonatige Pflegepraktikum/Zusatzmodul A muss von allen Interessierten bis 31. August (vor Studienbeginn) absolviert und zu Handen der Zulassung dokumentiert werden (Pflegepraktikum / Zusatzmodul A). Für bestimmte Berufsausbildungen im Gesundheitswesen kann das Pflegepraktikum anerkannt werden.

Ist es möglich, das Zusatzmodul A für den Studiengang Physiotherapie in einer privaten Physiotherapiepraxis zu absolvieren?

Nein, akzeptiert wird ein Pflegepraktikum in einer Institution des Gesundheits- oder Sozialwesens.

Weshalb muss das Zusatzmodul A bei einer nicht-bereichsspezifischen Vorbildung absolviert werden?

Das Departement Gesundheit der Berner Fachhochschule verlangt bei einer nicht-bereichsspezifischen Vorbildung eine qualifizierte Erfahrung in der Berufswelt. Dabei werden Kandidatinnen und Kandidaten auf die pflegerischen und betreuenden Aufgaben in Institutionen des Gesundheits- oder Sozialwesens vorbereitet (z. B. Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen, unregelmässige Arbeitszeit) und sie bekommen einen ersten Einblick in das Gesundheitswesen.

Wird ein absolviertes Pflegepraktikum im Ausland als Zusatzmodul A angerechnet?

Ein Pflegepraktikum mit dem geforderten Inhalt (pflegerische Tätigkeit in einer Institution im Gesundheits- und Sozialwesen oder im sonderpädagogischen Bereich) kann angerechnet werden. Hierzu benötigen wir eine deutsche, englische, französische oder italienische Arbeitsbestätigung mit Angaben zum Beschäftigungsgrad, Dauer der Anstellung und Tätigkeitsbeschreibung oder den ausgefüllten Bericht Zusatzmodul A.

Garantiert ein absolviertes Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) einen Studienplatz?

Nein. Alle Bewerbenden müssen die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen und die Eignungsabklärung erfolgreich bestehen.

Muss ich das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) selber organisieren?

Die Bewerbenden sind für die Organisation eines passenden Pflegepraktikums selbst verantwortlich. Unter myoda.ch finden Sie Institutionen, welche Praktikumsplätze anbieten. Bei Unsicherheit betreffend Praktikumsort und Praktikumsinhalt gibt die Infoline (+41 31 848 35 35) gerne Auskunft.

In welchem Umfang ist das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum)zu absolvieren?

100 Prozent (min. 8 Wochen ohne Unterbruch zu 40 Tagen netto / nach Abzug aller fehlenden Tage) oder 80 Prozent (8 bis 10 Wochen ohne Unterbruch zu min. 40 Tage netto (insgesamt min. 320 Stunden) / nach Abzug aller fehlenden Tage).

Welche Institution eignet sich für das Pflegepraktikum?

Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen oder im sonderpädagogischen Bereich (z. B. in einem Spital, Krankenheim, Alters- und Pflegeheim, einer sonderpädagogischen Schule).

Gibt es eine Liste der Institutionen, welche ein Pflegepraktikum anbieten?

Ja. Unter myoda.ch finden Sie Institutionen, welche Praktikumsplätze anbieten. Bei Unsicherheit betreffend Praktikumsort und Praktikumsinhalt gibt die Infoline (+41 31 848 35 35) gerne Auskunft.

Wie lange ist das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) gültig?

Das Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) ist nach Abschluss für fünf Jahre gültig.

Wann startet der Bachelor-Studiengang am Departement Gesundheit der BFH?

Die Bachelor-Studiengänge Ernährung und Diätetik, Hebamme, Physiotherapie und Pflege starten jährlich in der Kalenderwoche 38, das Bachelor-Studium Hebamme für diplomierte Pflegefachpersonen in der Kalenderwoche 8.

Wie lange dauert das Bachelor-Studium am Departement Gesundheit der BFH?

Das dreijährige Hauptstudium (Vollzeit) umfasst sechs Semester. Im Anschluss wird das obligatorische zehnmonatige Zusatzmodul B in der Praxis absolviert. Vor Studienbeginn muss das zweimonatige Zusatzmodul A (Pflegepraktikum) absolviert werden. Das gesamte Studium dauert vier Jahre.

Bitte beachten Sie die abweichende Studiendauer bei folgenden Studiengängen:

  • Bachelor-Studiengang Hebamme für diplomierte Pflegefachpersonen (verkürzt, Teilzeit, 2.5 Jahre)
  • Bachelor-Studiengang Pflege für diplomierte Pflegefachpersonen (berufsbegleitend, 2 Jahre)
  • Bachelor-Studiengang Pflege für FaGe / FaBe (Teilzeit, 4 Jahre)

Wie gross ist der Praktikumsanteil während des Hauptstudiums?

Während einem Drittel des Studiums absolvieren Sie verschiedene Praxismodule in verschiedenen Arbeitsfeldern. 

Sind Semester an einer anderen Fachhochschule oder im Ausland möglich?

Ja, in der Regel kann ein Semester absolviert werden.

Welche Kosten fallen für die Anmeldung und die Eignungsabklärung an?

  • Die Kosten für die Anmeldung betragen mit Kreditkarte (CHF 100.–), als Rechnung (CHF 110.–). Diese Kosten sind in jedem Fall zu entrichten. Ihre Anmeldung wird erst bearbeitet, wenn die Rechnung beglichen ist.
  • Die Kosten für die Eignungsabklärung betragen CHF 200.–.

Was kostet das Studium an der Berner Fachhochschule?

  • Die Studiengebühren betragen an der Berner Fachhochschule zurzeit CHF 750.– pro Semester (für Bildungsausländer: CHF 950.–). Dazu kommen pro Semester Kosten für Lehrmaterial (Fotokopien, Literatur, Internetzugang) und Prüfungsgebühren in etwa gleicher Höhe; diese Kosten können je Studiengang variieren.
  • Ein eigener Laptop mit einem leistungsfähigen Internetzugang wird vorausgesetzt. Die BFH unterstützt Sie bei der Beschaffung.
  • Für Stipendien wenden Sie sich an Ihren Wohnsitzkanton, in dem Sie seit mindestens 2 Jahren angemeldet sind. Ausländische Studierende finden Informationen zu den Studiengebühren auf der Website swissuniversities.

Wie hoch sind die Studiengebühren für Studierende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern?

Sie sind identisch mit den Studiengebühren für Studierende aus dem Kanton Bern.

Werden die Praktika entlöhnt?

Ja. Es gibt eine kleine Entschädigung während der Praktika innerhalb des dreijährigen Hauptstudiums. Diese variiert je Studiengang. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des entsprechenden Studiengangs.

Wie viel verdiene ich mit einem Bachelor-Abschluss im Gesundheitswesen in der Schweiz?

Informationen zu Mindestlohn und Lohnempfehlung erhalten Sie bei den entsprechenden Berufsverbänden:

Muss ich das Zusatzmodul B selber organisieren?

Nein. Das Departement Gesundheit der BFH organisiert das Zusatzmodul B im Rahmen des Studiums.

Kann ich ein vorgängig absolviertes Praktikum an das Zusatzmodul B anrechnen lassen?

Nein, ausser bei dem Studiengang Pflege. Folgende Anrechnung an das Zusatzmodul B ist beim Studiengang Pflege möglich:

  1. Berufserfahrung bei einer bereichsspezifischen Vorbildung.
  2. Umfangreiche Praxiserfahrung in der Pflege bei einer nicht bereichsspezifischen Vorbildung.
  3. Gesuche um Anrechnung von Praxisleistungen an das Zusatzmodul B sind nicht Gegenstand der Leistungsanerkennung an Module. Als Studierende werden Sie vom Studiengang direkt angeschrieben und können anschliessend das Gesuch für die geleistete Berufspraxis einreichen.

Wo werden in der deutschsprachigen Schweiz Fachhochschulstudiengänge im Bereich Gesundheit angeboten?

  • Ernährung und Diätetik: Bern
  • Hebamme: Bern (Vollzeitstudium + Teilzeit für dipl. Pflegefachpersonen) und Winterthur (Vollzeitstudium)
  • Pflege: Bern, Basel, Winterthur, St. Gallen, Fribourg
  • Physiotherapie: Bern, Basel, Winterthur, Leukerbad (gute Französischkenntnisse Voraussetzung), Landquart, St. Gallen
  • Ergotherapie: Winterthur

Kann ein Studium an der BFH Gesundheit mit einer Familie vereinbart werden? 

Ja. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik «Job + Familie» auf der Webseite «Über das Studium».

Ist für mich als ausländische/r Bürgerin/Bürger ein Studium an der BFH Gesundheit möglich?

Ja. Bürger*innen aus allen Ländern haben die Möglichkeit, ein Studium an der Berner Fachhochschule zu absolvieren. Gute Deutschkenntnisse auf Niveau C1 werden vorausgesetzt (deutsche Unterrichtssprache). Weitere Informationen finden Sie auf der Website von swissuniversities.

Wie finde ich eine geeignete Unterkunft?

Für Ihre Unterkunft sind Sie selber verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik «Rund ums Studium» auf der Webseite «Über das Studium».

Können diplomierte Berufsangehörige nachträglich einen Fachhochschultitel (FH) erlangen?

Ja. Hier finden Sie Angaben zum nachträglichen Titelerwerb.

Gibt es eine Altersgrenze für die Zulassung zum Studium am Departement Gesundheit der BFH?

Nein. Zum Studium sind alle Altersgruppen zugelassen. Beachten Sie, dass die meisten Berufe im Gesundheitswesen physisch und psychisch anspruchsvoll sind.