Förderbeiträge Pflege
Die Pflege ist eine wichtige Berufsgruppe im Schweizer Gesundheitswesen. Im Rahmen der Pflegeinitiative unterstützt der Kanton Bern zusammen mit dem Bund insbesondere wieder- und quereinsteigende Studierende der Fachhochschulen finanziell.
Sie möchten ein Pflegestudium absolvieren, sind aber auf finanzielle Unterstützung angewiesen? Die Förderbeiträge Pflege dienen der Sicherung des Lebensunterhalts während Ihres Studiums.
Für Berner Studierende des Bachelor-Studiengangs Pflege an Fachhochschulen wird das Fördersystem auf Herbstsemester 2026 eingeführt.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Förderbeiträge Pflege des Kantons Bern hat, wer eine anerkannte Ausbildung absolviert und zu Beginn der Ausbildung
- Den Wohnsitz mindestens zwei Jahre im Kanton Bern hat oder
- den Ausweis G (Grenzgänger) des Kantons Bern hat und
- mindestens 27 Jahre alt ist und
- während den letzten zwei Jahren den Lebensunterhalt selbständig finanzierte und
- belegen kann, dass der Lebensunterhalt während des Studiums nicht selbständig finanziert werden kann und
- einen Studienplatz im BSc Pflege erhalten hat und
- über kein Diplom Pflegefachfrau/-mann HF verfügt
Höhe der Förderbeiträge
Die Beiträge werden individuell errechnet. Dabei wird von Lebenshaltungskosten von CHF 42’000.- pro Jahr ausgegangen, welche bei einem Vollzeitstudium gedeckt sein sollen. Von dieser Pauschale werden Renten und Ergänzungsleistungen sowie anderweitige (Erwerbs-) Einkünfte (insbesondere Lohn) abgezogen.
Fristen und Termine
Für Studierende an der BFH im Kanton Bern gilt für das Herbstsemester 2026 eine Anmeldefrist bis zum 7. August 2026.
Für Studierende an Fachhochschulen in anderen Kantonen jedoch mit Wohnsitz in Bern wird empfohlen, sich frühzeitig bei der BKD (siehe unten) anzumelden.
Antrag für Fördergelder Pflege einreichen
Studieninteressierte des Bachelor-Studiengangs Pflege (BSc Pflege) an der BFH reichen ihren Antrag per Gesuchsformular ein.
Falls physisch gewünscht per Post
Berner Fachhochschule BFH
Studierendenadministration und Zulassung
Fördergelder Pflege
Murtenstrasse 10
3008 Bern
Studieninteressierte aus dem Kanton Bern, die an einer anderen Fachhochschule studieren möchten, reichen ihren Antrag direkt bei der zuständigen Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern ein.
Per E-Mail
Per Post
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für Hochschulen
Abteilung Fachhochschule
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Diese Stelle kann ebenfalls Auskunft geben über inhaltliche Fragen zu den Förderbeiträgen.
Studierenden mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern wird empfohlen, sich über geltende Termine und Verfahren bei der zuständigen Behörde ihres Wohnsitzkantons zu informieren.