Publikation zur Praxis der Abklärungen im Kindesschutz

08.03.2021 Fachlich fundierte und für Betroffene transparente Abklärungen im Kindesschutz sind eine Herausforderung. Das interdisziplinär entwickelte Berner und Luzerner Abklärungsinstrument liefert hier einen Beitrag zur Qualitätssicherung und -steigerung der Praxis. Die erstmals veröffentlichten Ankerbeispiele aus dem Abklärungsinstrument bieten als Musterbeispiele eine hilfreiche Einordnung zu Risiken und Schutzfaktoren.

Das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz in der Praxis

Wie kann einheitlich abgeklärt werden, wann das Kindeswohl gefährdet ist? Welche Unterstützungsleistungen sind notwendig, um die dauerhafte Sicherung des Wohls eines Kindes zu garantieren? Solche Fragen beschäftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) täglich. Eine standardisierte Vorgehensweise, um darauf Antworten zu finden, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ob beispielsweise in ein Kind einer bestimmten Situation aus einer Familie herausgenommen wird oder nicht, hängt oft davon ab, wer die Abklärung wie vornimmt. Das sollte nicht sein. Es braucht gewisse Standards. Die BFH und die Hochschule Luzern haben bereits 2015 in einem interdisziplinär zusammengesetzten Forschungsteam ein Instrument entwickelt, um die Abklärungen des Kindeswohls vereinheitlichen zu können. Das Instrument ermöglicht es den zuständigen Behörden, ihre Entscheide auf einer fundierten Basis zu fällen und überall einheitliche Massstäbe anzuwenden. Über 20 Dienste haben das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz in den letzten Jahren angeschafft. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) hat das forschungsbasierte und IT-gestützte Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz als erster Kanton flächendeckend in allen Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) eingeführt. 

Ankerbeispiele zum Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz

Während das Abklärungsinstrument die grobe inhaltliche Struktur des Instruments vorgibt, beinhalten die Ankerbeispiele präzise Hinweise in Form von Definitionen und Indikationen zu einzelnen Einschätzungsmerkmalen des Kindeswohls. Diese Indikatoren geben an, woran zu erkennen ist, dass ein bestimmtes Einschätzungsmerkmal erfüllt ist. Sie leisten somit einen Beitrag dazu, dass unterschiedliche Fachpersonen ähnliche Situationen möglichst übereinstimmend einschätzen. Damit die Einschätzungen aber nicht nur übereinstimmender (reliabel), sondern auch inhaltlich angemessen (valide) ist, stützen sich die Ankerbeispiele auf aktuelle Fachliteratur und wo möglich auf Befunde der empirischen Forschung. Die nicht nur im Kontext der Abklärung, sondern in weiten Bereichen des einvernehmlichen und behördlichen Kindesschutzes geschätzte Ankerbeispiele wurden nun erstmals publiziert und dadurch der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht.

Sozialarbeiterisch-rechtlicher Zugang zu Abklärungen im Kindesschutz 

Die Ankerbeispiele und das Instrument werden gerahmt durch Überlegungen und zentrale Hinweise für sozialarbeiterische Abklärungen. Zwar finden sich in der Literatur immer wieder solche Vorgehensweisen für Psycholog*innen im Rahmen von Gutachten, jedoch weniger solche für die Soziale Arbeit, obwohl diese viel häufiger für Abklärungen beigezogen werden. Dabei werden sozialarbeiterisch-methodische Überlegungen mit dem rechtlichen Kontext verbunden und für Abklärende nutzbar gemacht. Damit werden sinnvolle Interventionen und rechtlich korrekte Lösungen oder Gutachtensqualität durch Sozialarbeitende ermöglicht. 

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Rubrik: Dienstleistungen