Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz
Studierende müssen ihre Dienstpflicht auch während des Studiums wahrnehmen. Planen und koordinieren Sie Studium und Dienstpflicht frühzeitig. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Rekrutenschule vor Beginn des Studiums vollständig zu absolvieren. Fallen Diensteinsätze in die Studienzeit, hat dies Absenzen zur Folge und kann zur Verlängerung der Studiendauer führen, in diesem Fall helfen wir Ihnen gerne eine für Sie optimale Lösung zu finden.
Dienstverschiebung
Verschiebung Wiederholungskurs
Wiederholungskurse können auf begründetes Gesuch hin verschoben werden.
Beachte Sie bitte, dass es sehr wichtig ist, dass Sie uns das Dienstverschiebungsgesuch rechtzeitig einreichen (mindestens 4 Monate vor WK Beginn).
Beachten Sie bitte das Merkblatt für Militärdienstverschiebung.
Verschiebung Rekrutenschule
Nach dem Orientierungstag ist eine Verschiebung des Wunschzeitpunktes der Rekrutenschule möglich, sofern zwingende Gründe und gültige Beweismittel vorliegen. Im Kanton Bern muss ein entsprechendes, schriftliches Gesuch mit den notwendigen Beweismitteln bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Einrückungstermin zur Teilnahme an den Rekrutierungstagen eingereicht werden beim:
Amt für Bevölkerungsschutz
Sport und Militär
Bereich Rekrutierung
Papiermühlestrasse 17a
CH-3000 Bern 22
T +41 31 636 05 50
F +41 31 636 05 12
am.bsm@pom.be.ch
Mit der Verschiebung des Wunschzeitpunktes der Rekrutenschule verschiebt sich in der Regel auch die Teilnahme an den Rekrutierungstagen. Ein Gesuch um Verschiebung der Rekrutenschule nach Absolvierung der Rekrutierungstage ist einzureichen bei:
Personelles der Armee
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
Verschiebung Zivildienst
Die Erfüllung der Dienstpflicht ist allen anderen Pflichten eines Zivildienstpflichtigen (Zivi) übergeordnet. Kann ein Zivi wegen ausserordentlicher Umstände einmal keinen Dienst leisten, hat er die Möglichkeit, ein Gesuch um Dienstverschiebung einzureichen. Das schriftliche Gesuch ist beim zuständigen Regionalzentrum einzureichen.
Regionalzentrum Kantone BE, FR, VS (deutschsprachig):
Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI
Regionalzentrum Thun
Malerweg 6
3600 Thun
T +41 58 468 19 19
thun@zivi.admin.ch
Der Dienstpflichtige schreibt selber sein Dienstverschiebungsgesuch und lässt dieses von der Beratungsstelle bestätigen.
Zivilschutz: Urlaubsgesuch
Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens zehn Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Urlaub einreichen (Zivilschutzverordnung, Art. 10). Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Wichtig: Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Der Dienstpflichtige schreibt sein Urlaubsgesuch selber und lässt dieses von der Beratungsstelle bestätigen.
Generelle Informationen
Orientierungstag
Im 18. Altersjahr erhalten alle Schweizerbürger den Marschbefehl zur Teilnahme am obligatorischen Orientierungstag. Gleichzeitig werden sie auf die Koordination von ziviler und militärischer Ausbildung hingewiesen. Am Orientierungstag müssen sie den Wunschzeitpunkt ihrer Rekrutenschule festlegen. Die nötigen Abklärungen müssen daher vor dem Orientierungstag erfolgen. Gestützt auf den Wunschtermin wird anschliessend der Rekrutierungstermin festgelegt.
Rekrutierung
Alle Schweizerbürger sind militärdienstpflichtig und müssen in der Regel im 19. Altersjahr an der Rekrutierung teilnehmen. Die Rekrutierung findet drei bis zwölf Monate vor dem geplanten Termin der Rekrutenschule statt. Eine Verschiebung der Teilnahme an den Rekrutierungstagen ist längstens bis zur Vollendung des 22. Altersjahres möglich. Die Rekrutierung dient
- zur Abklärung Ihrer Tauglichkeit
- zur Ermittlung Ihres persönlichen Leistungsprofils
- zur Prüfung der Gesuche um Zulassung zum waffenlosen Dienst
- zur Zuteilung in eine Funktion der Armee oder des Zivilschutzes
Rekrutenschule/Wiederholungskurse
Die Rekrutenschule dauert 18 Wochen, in der Regel von:
- März bis Juli: Kalenderwochen 11 – 28
- Juli bis Oktober: Kalenderwochen 27 – 44
Die Rekrutenschule ist grundsätzlich am Stück zu leisten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sie auf begründetes Gesuch hin in zwei Teilen zu absolvieren (Fraktionierung). In jedem Fall ist die Weiterausbildung innerhalb von drei Jahren nach Erteilung des genehmigten Vorschlags abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen, auf eine Fraktionierung möglichst zu verzichten. Es besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbruch als Durchdiener zu leisten.
Nach der Rekrutenschule bzw. der Kaderausbildung werden Sie jährlich bis zur Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht zu einem Wiederholungskurs aufgeboten. Wiederholungskurse können auf begründetes Gesuch hin verschoben werden.
Zivildienst
Der Zivildienst ist laut Artikel 59 der Bundesverfassung ein Ersatzdienst zum Militärdienst. Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach dem Zivildienstgesetz (ZDG). Personen, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht militärdienstpflichtig sind, können kein Gesuch stellen.
Der Zivildienst dauert eineinhalb Mal so lange wie der Militärdienst. Nach der Zulassung kann das Gesuch nicht mehr zurückgezogen werden. Vorgeschrieben sind ein Ersteinsatz im Jahr nach der Zulassung und ein "langer Einsatz". Dieser dauert in der Regel 180 Tage. Es können auch alle verfügten Zivildiensttage an einem Stück geleistet werden.
Beratung
Informationen zur Koordination von Studium und Dienstpflicht erhalten Sie von folgenden Ansprechpersonen und Stellen:
Studium und Armee
Informationen für Personen aus den Kantonen BE, FR, VD, VS, NE, GE, JU:
Région territoriale 1
Adj sof Jean-Claude Gaspoz
Rue du Château 1
Case postale 208
CH-1110 Morges 1
T +41 21 804 62 20
cdmtregter1-info@vtg.admin.ch
Hotline Personelles der Armee
T 0800 424 111
personelles.FSTA@vtg.admin.ch