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Mehr als nur Compliance? Soziale Kriterien in der öffentlichen Beschaffung

24.08.2026 Wer sozial nachhaltig beschaffen will, muss sich nicht nur in einer komplexen Rechtslandschaft zurechtfinden, sondern auch die Wirkung sozialer Kriterien hinterfragen: Reichen Zertifikate und Kontrollen aus – oder muss der Staat seine Marktmacht nutzen, um tiefergehende Veränderungen in globalen Lieferketten anzustossen?

Der Staat soll keine Produkte einkaufen, deren Herstellung mit massiven arbeits- und menschenrechtlichen Risiken belastet ist: Das hält das Beschaffungsrecht fest und das steht im Einklang mit den Bestrebungen des Bundes, mit seinem eigenen Konsumverhalten eine Vorbildfunktion einzunehmen.[1] Doch die Frage, wie dieses Ziel erreicht werden kann, gestaltet sich auf mehreren Ebenen kompliziert.

Eine erste «Wie»-Frage betrifft die rechtliche Ausgestaltung sozialer Anforderungen: An welchen Stellen des Vergabeverfahrens können sie verankert werden? Was kann als Mindeststandard gefordert werden? Und wie weit darf man über das Minimum hinausgehen?

Nicht weniger anspruchsvoll als die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit ist die Frage: Wie können soziale Kriterien und eingeforderte Nachweise tatsächlich Wirkung entfalten – und nicht zu blossem «Box-Ticking» verkommen. Denn sozial nachhaltige Produktionsbedingungen sind im Endprodukt nicht unmittelbar erkennbar, weshalb Unternehmen ihre Bemühungen in der Lieferkette belegen müssen. Doch welche dieser Nachweise zeigen tatsächlich, ob ein Unternehmen gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen in seiner Lieferkette vorgeht? Und welche Kontrollinstrumente sind geeignet, nicht nur formale Anforderungen zu erfüllen, sondern auch eine Veränderung des Marktes anzustossen?

Wie können soziale Kriterien und eingeforderte Nachweise tatsächlich Wirkung entfalten – und nicht zu blossem «Box-Ticking» verkommen?

  • Lara Biehl Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin

Denn im besten Fall verfolgt der Staat mit der nachhaltigen Beschaffung nicht nur ein defensives Ziel, problematisch produzierte Produkte zu vermeiden, sondern nutzt seine Marktmacht proaktiv und strategisch, um Einkaufspraktiken in globalen Lieferketten zu beeinflussen.

Dieser Beitrag diskutiert, wie rechtliche Zulässigkeit, verbreitete Kontrollsysteme und deren tatsächliche Wirksamkeit auseinanderklaffen können – und warum die umstrittene Textilbeschaffung von Bernmobil genau in diesem Spannungsfeld steht.

Lara Biehl und Rika Koch im Podcaststudio
Lara Biehl und Rika Koch im Podcaststudio

Internationale Lieferketten: Zwischen wirtschaftlichem Entwicklungspotential und arbeitsrechtlichen Verstössen

Ein Baumwoll T-Shirt legt im Laufe seiner Herstellung durchschnittlich 18'000 Kilometer zurück, wobei etwa 140 verschiedene Unternehmen an Produktion und Logistik beteiligt sind.[2] Baumwollproduktion in Indien, Garnherstellung in China, Veredlung in Deutschland und Konfektion in Bangladesch: Die internationale «Arbeitsteilung» ermöglicht nicht nur eine effiziente und spezialisierte Produktion, sondern schafft Millionen von Arbeitsplätzen. Allein auf den Stufen der Verarbeitung und Konfektion sind in der Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie schätzungsweise 72 Millionen Menschen beschäftigt – die grosse Mehrheit davon Frauen.[3]

Globale Wertschöpfungsketten bergen daher eigentlich ein grosses wirtschaftliches Entwicklungspotenzial. Gerade weil sich arbeitsintensive Produktionsschritte häufig in Ländern mit niedrigen Lohnniveaus konzentrieren, können sie dort Beschäftigung und Einkommen schaffen und die lokale Wertschöpfung stärken.

In Bangladesch – einem «Konfektionshotspot» – wäre der existenzsichernde Lohn teilweise zwei- bis dreimal höher als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn.

  • Lara Biehl Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin

Die Integration in globale Lieferketten führt jedoch weder automatisch zu einer fairen Verteilung der Wertschöpfung noch zu besseren Arbeitsbedingungen. Gerade in der Produktion standardisierter Güter halten sich soziale und ökologische Probleme hartnäckig – teilweise sind sogar Verschlechterungen feststellbar.[4] Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Löhnen: In vielen wichtigen Produktionsländern liegen die gesetzlichen Mindestlöhne teilweise deutlich unter einem existenzsichernden Einkommen. In Bangladesch – einem «Konfektionshotspot» – wäre der existenzsichernde Lohn teilweise zwei- bis dreimal höher als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn. Arbeiter*innen sehen sich gezwungen, Sonderschichten zu leisten, Kredite aufzunehmen oder ihre Kinder arbeiten zu lassen.[5]

Niedrige Löhne sind dabei nur eins von zahlreichen Risiken: Exzessive Überstunden, Zwangsarbeit und die Exposition gegenüber gesundheitsschädlichen Stoffen sind ebenfalls weit verbreitet. Auch die monotone und repetitive Arbeit selbst kann die Gesundheit der Beschäftigten schädigen: Werden dieselben Bewegungsabläufe über lange Zeiträume ausgeführt, können Muskel-Skelett-Erkrankungen entstehen. Das Karpaltunnelsyndrom (eine Einengung des Mittelnervs im Handgelenk) ist beispielsweise bei Leiterplattenmonteuren besonders weit verbreitet.[6]

Mindeststandards im Beschaffungsrecht: Die ILO-Kernarbeitsnormen als Untergrenze

Der Staat will vermeiden, dass mit Steuergeldern Produkte eingekauft werden, die unter gravierenden arbeits- und menschenrechtlichen Missständen hergestellt wurden. Dafür bestimmt das Beschaffungsrecht in Art. 12 BöB/IVöB soziale Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Konkret legt Abs. 2 fest, dass Anbieter bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden, mindestens die zehn Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten müssen. Diese Normen bilden den grundlegenden Schutzrahmen für Beschäftigte und umfassen unter anderem das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, das Verbot von Zwangsarbeit sowie die Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.[7]

Der Staat will vermeiden, dass mit Steuergeldern Produkte eingekauft werden, die unter gravierenden arbeits- und menschenrechtlichen Missständen hergestellt wurden.

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Um weitere Probleme in globalen Lieferketten anzugehen, erlaubt Art. 12 Abs. 2 BöB/IVöB, neben den Kernarbeitsnormen auch weitere «wesentliche internationale Arbeitsstandards» als Teilnahmebedingungen festzulegen. Dies ermöglicht es, branchenspezifische Risiken gezielter zu berücksichtigen: Im Textilsektor, in dem überwiegend Frauen beschäftigt sind, betrifft dies etwa geschlechtsspezifische Probleme wie unzureichenden Mutterschutz oder sexuelle Belästigung.[8]

Welche Standards als «wesentlich» gelten, gibt allerdings Anlass zur Diskussion. Auf Bundesebene beschränkt die Verordnung zum BöB den Spielraum auf die von der Schweiz ratifizierten ILO-Übereinkommen (Art. 4 VöB).[9] Kantone und Gemeinden dürften hingegen weitergehende Standards verlangen können, sofern sich deren Relevanz mit den konkreten Risiken der jeweiligen Lieferkette begründen lässt.[10]

Lara Biehl und Rika Koch im Gespräch
Lara Biehl und Rika Koch im Gespräch

Getreu dem Motto «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser», macht es Sinn, diese Standards nicht nur auf dem Papier einzufordern, sondern einen Schritt weiter zu gehen, und deren Einhaltung auch mit geeigneten Instrumenten zu kontrollieren. Gesetzlich räumt Art. 12 Abs. 5 BöB/IVöB diese Möglichkeit ein.

Kontraktfertiger: Die «unsichtbaren» Produzenten in globalen Lieferketten

Doch wer muss eigentlich kontrolliert werden? Oft ist der direkte Vertragspartner des Staates nicht identisch mit dem Unternehmen, das die Produkte tatsächlich herstellt. Das heisst: Die erheblichen arbeitsrechtlichen Missstände entstehen häufig auf vorgelagerten Stufen der Lieferkette.

Die Frage nach wirksamer Kontrolle setzt daher ein Verständnis dafür voraus, wie globale Lieferketten heute organisiert sind. In vielen Branchen lagern Markenunternehmen einen grossen Teil des operativen Lieferkettenmanagements an sogenannte «Kontrakt- oder Auftragsfertiger» aus. Deren Geschäftsmodell besteht genau darin, komplexe Produktionsprozesse für Markenfirmen zu organisieren. Sie übernehmen beispielsweise die Beschaffung von Materialien, die Logistik, die Montage, das Qualitätsmanagement sowie die Verpackung und den Versand. Für die eigentliche Herstellung verfügen sie häufig über zahlreiche eigene Produktionsstätten oder arbeiten wiederum mit weiteren Zulieferern zusammen.

Wie stark die Produktion von Kontraktfertigern abhängt, zeigt das Beispiel Foxconn (bzw. Hon Hai Precision Industry): Der Konzern, der circa 800'000 Beschäftigte zählt, produziert IKT-Geräte für zahlreiche Elektronikmarken in eigenen Fertigungszentren – insbesondere für Apple. In dem als «iPhone City» bekannten Fabrikkomplex in Zhengzhou, China, arbeiten je nach saisonaler Nachfrage zwischen 150'000 und 300'000 Menschen. Das Beispiel zeigt ausserdem: Viele Elektronikgeräte werden nicht in kleinen überschaubaren Fabriken, sondern in Mega-Produktionsstätten hergestellt.

In vielen Branchen lagern Markenunternehmen einen grossen Teil des operativen Lieferkettenmanagements an sogenannte «Kontrakt- oder Auftragsfertiger» aus.

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Das Modell der Kontraktfertigung ist keineswegs auf die IKT-Branche beschränkt. Auch in der Textilindustrie übernehmen grosse Auftragsfertiger wie Shenzhou International oder MAS Holdings die Produktion für bekannte Marken in eigenen Fabriken.

Dieser Realität globaler Produktionsstrukturen trägt das Beschaffungsrecht Rechnung. Art. 12 Abs. 4 BöB/IVöB stellt nicht nur auf den direkten Auftragnehmer ab, sondern erstreckt die Pflicht zur Einhaltung der sozialen Anforderungen nach Art. 12 Abs. 1–3 BöB/IVöB auch auf Subunternehmer. In der Beschaffungspraxis richtet sich der Fokus dabei insbesondere auf sogenannte «wichtige Dritte»[11] – also auf Unternehmen, die einen wesentlichen Anteil an der Auftragserfüllung leisten und in einem risikobehafteten Produktionsgebiet tätig sind.[12]

Kontrolle von Sozialstandards über die Selbstdeklaration hinaus: Zertifikate, Labels, Mitgliedschaften

All dies wirft die Frage auf, welches geeignete Instrumente zur Kontrolle der eingeforderten Standards sind. Anders gefragt: Welche Nachweise soll eine Beschaffungsstelle in der Ausschreibung einfordern? Neben Selbstdeklarationen lässt das Gesetz anerkannte, von Dritten durchgeführte Zertifizierungssysteme für die Kontrolle zu (z. B. Labels, Zertifikate, Auditberichte etc.).

Ein Zertifikat, genauer gesagt ein Fabrikzertifikat bestätigt, dass eine Betriebsstätte die Anforderungen eines bestimmten Standards erfüllt (also z.B. die Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen). Idealerweise kontrollieren externe Auditoren dabei verschiedene Aspekte wie das Vorhandensein von Arbeitsverträgen, Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsbedingungen vor Ort. Eine weitere Form von Zertifikaten, ein Produktzertifikat, basiert meist auf Fabrikzertifikaten, erfüllt dazu aber häufig auch noch ökologische Kriterien.

Die Forderung von Zertifikaten als Nachweis findet in der Praxis bereits verstärkt Einzug. Um nur einige Beispiele zu nennen: Die Weisung P025 der Bundesverwaltung für die Beschaffung von IKT-Geräten nennt etwa das Label «TCO Certified» als Nachweis für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer Arbeitsstandards.[13] Auch die Stadt Winterthur verlangt bei IKT-Geräten aus risikoreichen Produktionsregionen vom Anbieter einen unabhängigen Nachweis darüber, dass die ILO-Kernarbeitsnormen am Herstellungsort (!) eingehalten werden (siehe z.B. eine Ausschreibung von Endgeräten aus dem Jahr 2020, einsehbar auf Intelliprocure.ch unter der Projekt ID: 190961).

Anstatt lediglich die Mitgliedschaft in einer Initiative zu verlangen, ist es besser, die Einhaltung eines konkreten Sozial- und Verhaltenskodex als Anforderung festzulegen.

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Ebenfalls wichtig sind im Zusammenhang mit sozial nachhaltigen Lieferketten «teilnahmebasierte» Ansätze. Damit gemeint sind Unternehmens- oder Multi-Stakeholder-Initiativen (wie amfori BSCI, Responsible Business Alliance, etc.). Mit einer Mitgliedschaft verpflichten sich Unternehmen, einen bestimmten Verhaltenskodex zu übernehmen. Streng genommen stellt die Teilnahme an einer Initiative keinen Nachweis für die Einhaltung sozialer Kriterien dar, da sie nicht zwingend bestätigt, dass die Anforderungen in allen relevanten Produktionsstätten erfüllt sind. Eine Mitgliedschaft drückt in erster Linie die Absicht eines Unternehmens aus, sich kontinuierlich zu verbessern. Je nach Initiative sind zwar Kontrollmechanismen und externe Audits vorgesehen, diese können sich jedoch stark unterscheiden.

Anstatt lediglich die Mitgliedschaft in einer Initiative zu verlangen, ist es besser, die Einhaltung eines konkreten Sozial- und Verhaltenskodex als Anforderung festzulegen. Dadurch wird auch der erforderliche Leistungsbezug deutlicher, da sich die Anforderung auf die relevanten Produktionsstätten bezieht. Die SBB berücksichtigte beispielsweise bei der Beschaffung von Steuerschränken die Einhaltung eines solchen Kodex als Zuschlagskriterium und nannte als Referenz amfori BSCI; alternativ konnten Anbieter einen vergleichbaren zertifizierten Standard am Produktionsstandort, beispielsweise das Fabrikzertifikat SA8000, nachweisen. Die Anforderung wurde mit 5 % gewichtet (siehe Projekt ID: 215222, einsehbar auf Intelliprocure.ch).

Lara Biehl und Rika Koch im Gespräch
Lara Biehl und Rika Koch im Gespräch

Audit gut alles gut?

Neben der Frage, wie man Anforderungen und Kontrollmechanismen in die Ausschreibung integriert, steht die übergeordnete Frage danach, welchen Effekt sie überhaupt erzielen. Sozialauditsysteme, auf denen Zertifikate basieren, stehen seit Jahren in der Kritik, soziale Missstände in globalen Lieferketten nicht zuverlässig verhindern zu können. Viele empirische Studien kommen zum Schluss, dass Audits zwar punktuelle Verbesserungen – etwa bei dem Vorhandensein von Schutzausrüstung – bewirken können, aber kaum tiefgreifende oder langfristige Veränderungen der Arbeitsbedingungen herbeiführen und exzessive Überstunden, Zwangsarbeit und fehlende existenzsichernde Löhne bestehen bleiben.[14]

Dies zeigt, dass man zwischen dem Ort der Missstände und deren Ursachen unterscheiden muss. Viele soziale Probleme in globalen Lieferketten sind systemischer Natur; sie wurzeln tief in spezifischen Geschäfts- und Produktionsmodellen sowie in ungleichen Marktmachtverhältnissen.

Markenunternehmen tragen dabei eine erhebliche Verantwortung. Sie verfügen über deutlich mehr Marktmacht als ihre Kontraktfertiger und können dadurch starken Preisdruck ausüben.[15] Während Markenunternehmen wie Apple Bruttomargen von über 35 % erzielen, bewegen sich die Margen der meisten IKT-Kontraktfertiger traditionell im niedrigen einstelligen Bereich.[16] Gleichzeitig bestimmen Markenfirmen häufig zentrale Aspekte der Produktion – von Produktdesign und Spezifikationen bis hin zur Auswahl von Lieferanten. Für Kontraktfertiger bedeutet dies, dass sie viele Kostenfaktoren nur begrenzt beeinflussen können. Besonders bei Materialien, die einen grossen Anteil der Produktionskosten ausmachen, sind ihre Handlungsspielräume eingeschränkt, da Markenunternehmen häufig über sogenannte «Approved Vendor Lists» vorgeben, von welchen Lieferanten Materialien bezogen werden dürfen. Um dem Kostendruck zu begegnen und niedrige Fertigungspreise anzubieten, senken Kontraktfertiger die Kosten folglich dort, wo sie am meisten Kontrolle haben: bei der Arbeit selbst. [17]

Für Kontraktfertiger machen die direkten Arbeitskosten bei der Produktion eines Geräts durchschnittlich 40% aus, während diese im Endpreis nur circa 2 – 3% des Gerätewerts ausmachen.

  • Lara Biehl Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin

Eine Zahl aus dem IKT-Bereich zeigt das eindrücklich: Für Kontraktfertiger machen die direkten Arbeitskosten bei der Produktion eines Geräts durchschnittlich 40% aus, während diese im Endpreis nur circa 2 – 3% des Gerätewerts ausmachen.[18] Dies zeigt deutlich, dass der Grossteil der Gewinne bei den Markenunternehmen anfallen.

Neben dem Preisdruck führen auch Produktionsmodelle zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Ein grosses Problem hängt mit der sogenannten «Just in Time Production» zusammen. Um Lagerkosten und das Risiko von Überproduktion zu reduzieren, setzen viele Unternehmen auf eine möglichst flexible Produktion, bei der erst auf konkrete Nachfrage hin gefertigt wird. Verkaufsevents wie «Black Friday», saisonale Schwankungen oder neue Produkteinführungen können dadurch kurzfristig starke Auftragsspitzen auslösen. Zulieferer müssen ihre Produktion innerhalb kurzer Zeit hochfahren und greifen dafür vermehrt auf temporäre Arbeitskräfte zurück. Während Markenunternehmen von dieser Flexibilität profitieren, tragen die Beschäftigten die damit verbundenen Risiken: Sie verfügen über keine stabilen Anstellungsverhältnisse, sind oft von Sozialleistungen ausgeschlossen und sehen sich gezwungen, exzessive Überstunden zu leisten, um ihr Einkommen zu erhöhen.[19] Wie gross das Temporärarbeit-Problem ist, zeigte China Labor Watch in einer im Jahr 2025 durchgeführten Untersuchung. In einer Foxconn-Produktionsstätte mit 250’000 Beschäftigten waren die Hälfte der Belegschaft in der Hochsaison Leiharbeiterinnen und Studierende (fünfmal das in China gesetzlich erlaubte Limit). Ihnen wurden Sozialversicherung und bezahlter Krankheits- oder Mutterschaftsurlaub verweigert.[20]

Dies zeigt: Weil Einkaufspraktiken und Marktmachtverhältnisse entscheidende Verursacher der schlechten Arbeitsbedingungen sind, sind punktuelle Audits (i.d.R. alle drei Jahre) nicht in der Lage, diese Praktiken zu verändern. Sie sind vielmehr darauf beschränkt, bestehende Missstände zu erfassen und Symptome zu bewerten – und bleiben damit letztlich ein Tropfen auf den heissen Stein.[21] – Es sei hier angemerkt, dass dies nicht die einzige Problematik von Auditsystemen ist. Wie begrenzt die Wirkung auditbasierter Kontrollsysteme sein kann, zeigen auch wiederkehrende Fälle von Unfällen in zertifizierten Fabriken. So starben in diesem Juli 28 Personen bei einem Brand in einer BSCI-zertifizierten Schuhfabrik in China, nachdem Notausgänge rechtswidrig zugestellt worden waren.[22]

Kontroverse um sozial nachhaltige Bernmobil-Beschaffung

Dass diese Probleme existieren, soll kein Argument dafür sein, soziale Kriterien nicht in Ausschreibungen einzubauen. Fabrikzertifikate können «besser als nichts» sein. Auch Produktzertifikate leisten einen Beitrag, vor allem dann, wenn sie zusätzliche ökologische Anforderungen berücksichtigen.

Es muss aber ein Bewusstsein dafür entstehen, dass herkömmliche Zertifikate machtlos gegenüber strukturellen Problemen sind und dass «zertifiziert» eben nicht mit «fair» oder «verantwortungsvoll» gleichgesetzt werden kann. Damit stellt sich die weitergehende Frage, ob die öffentliche Beschaffung über die Forderung von Zertifikaten hinaus, gezielt Unternehmen bevorzugen kann, die strukturelle Veränderungen in ihren Lieferketten anstreben – etwa durch existenzsichernde Löhne, langfristige Lieferantenbeziehungen oder verantwortungsvollere Einkaufspraktiken. Gerade hier entsteht allerdings ein Spannungsfeld: Denn je ambitionierter und spezifischer solche Anforderungen ausgestaltet werden, desto stärker stellt sich die Frage, ob sie mit den Grundsätzen des Beschaffungsrechts vereinbar sind.

Dass diese Probleme existieren, soll kein Argument dafür sein, soziale Kriterien nicht in Ausschreibungen einzubauen. Fabrikzertifikate können «besser als nichts» sein.

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In Bern hat eine Beschaffungsstelle kürzlich versucht, ambitionierte Anforderungen zu fordern. Für seine rund 880 Mitarbeitenden schrieb Bernmobil neue Dienstkleidung aus und verlangte als Eignungskriterium die Mitgliedschaft bei der Fair Wear Foundation (FWF). Das Vorgehen von Bernmobil löste einen Branchenstreit aus, da Bernmobil nur die FWF und angeblich vergleichbare Nachhaltigkeitsinitiativen wie amfori BSCI oder Sustainable Textiles Switzerland 2030 nicht akzeptierten. Dadurch würden, so Branchenvertreter, Anbieter trotz eigener Nachhaltigkeitsbemühungen und -standards bestraft werden.[23]

Hat es Bernmobil verpasst, «gleichwertige Nachweise» zuzulassen und somit gegen das Beschaffungsrecht verstossen? Das ist zumindest umstritten. Public Eye wies im Zusammenhang mit der Bernmobil-Beschaffung darauf hin, dass die FWF in gewissen Bereichen deutlich strengere Anforderungen stellt als andere Initiativen. So sind existenzsichernde Löhne ein ausdrückliches Ziel der Mitgliedschaft, und die teilnehmenden Unternehmen werden viel umfassender überprüft als etwa im Rahmen von BSCI. Ergebnisse werden ausserdem öffentlich publiziert. Gemäss Angaben der FWF sollen Unternehmen zudem langfristige Lieferantenbeziehungen aufbauen, um eben genau die besprochenen strukturellen Probleme in den Lieferketten gezielter angehen zu können.

Laut Recherchen der Berner Zeitung scheint die Zuschlagsempfängerin der Bernmobil-Ausschreibung tatsächlich strengere Standards zu befolgen. So besitzt sie beispielsweise vier eigene Produktionswerke im europäischen Raum und soll die Preise bei drei Lieferanten angehoben haben, um Lohnerhöhungen zu finanzieren. Bei einem weiteren Lieferanten nahm sie ein Projekt für existenzsichernde Löhne wieder auf.[24]

Obwohl die Bemühungen von Bernmobil sehr begrüssenswert sind, ist nicht klar, ob und wie solche Anforderungen mit dem Beschaffungsrecht in Einklang stehen. Denn neben der Frage, ob zur FWF eine gleichwertige Alternative hätte zugelassen werden müssen, steht die Frage im Raum, ob es zulässig ist, die Mitgliedschaft in der FWF bzw. ein so ambitioniertes Schutzniveau als Eignungskriterium zu verlangen – oder ob dies den Wettbewerb übermässig einschränkt.

Wie weit das Beschaffungsrecht also Raum für eine solch ambitionierte strategische Nutzung der staatlichen Marktmacht lässt, dürfte deshalb auch künftig eine zentrale Frage bleiben.

  • Lara Biehl Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin

Der Fall Bernmobil macht damit ein zentrales Spannungsfeld sichtbar: Will die öffentliche Beschaffung über formale Compliance hinaus strukturelle Wirkung entfalten (und gezielt Unternehmen fördern, die strukturelle Verbesserungen in ihren Lieferketten anstreben), muss sie solche weitergehenden Bemühungen auch belohnen können. Gerade die Ausgestaltung der Anforderungen als Eignungskriterium ist dabei von besonderer Bedeutung: Anders als ein Zuschlagskriterium entscheidet ein Eignungskriterium bereits darüber, welche Anbieter überhaupt am weiteren Verfahren teilnehmen können. Entsprechend stärker ist auch die Signalwirkung an den Markt. Zugleich werden dann Fragen nach den beschaffungsrechtlichen Grenzen laut, insbesondere mit Blick auf Verhältnismässigkeit und Wettbewerb. Wie weit das Beschaffungsrecht also Raum für eine solch ambitionierte strategische Nutzung der staatlichen Marktmacht lässt, dürfte deshalb auch künftig eine zentrale Frage bleiben.

Weniger Markteinschränkung: Schrittweise zu mehr sozialer Wirkung

Es gibt aber auch «sicherere» Ansätze, die weniger markteinschränkend sind und in der Praxis bereits erprobt werden. Einige Beschaffungsstellen wählen beispielsweise einen zweistufigen Ansatz, wobei die ILO-Kernarbeitsnormen als zwingende Teilnahmebedingung und ein Schutzniveau, das über die Mindeststandards hinausgeht, in den weniger markteinschränkenden Zuschlagskriterien (ZK) belohnt wird (zum Beispiel Fairtrade-Label).

Es gibt aber auch «sicherere» Ansätze, die weniger markteinschränkend sind und in der Praxis bereits erprobt werden. Einige Beschaffungsstellen wählen beispielsweise einen zweistufigen Ansatz.

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Eine weitere Möglichkeit ist es, Anbieterkonzepte (oder Fragenkataloge) in den ZK zu bewerten, in denen die Anbieter offenlegen müssen, wie sie die sozialen Anforderungen bei der konkreten Beschaffung umsetzen; etwa durch Massnahmen zur Vermeidung von Zwangsarbeit oder den Nachweis funktionierender Beschwerde- und Abhilfemechanismen. Der Beschaffungsstelle liegt damit nicht nur ein formaler Nachweis vor (z. B. ein Fabrikzertifikat), sondern sie kann konkrete Mechanismen und Bemühungen der Anbieter qualitativ bewerten. Selbst wenn es sich bei solchen Konzepten um «Softnachweise» handelt, stellen sie einen realistischen Zwischenschritt dar, mehr Signalwirkung zu erlangen.

Zwischen Mindeststandards und Marktgestaltung: Der Staat muss klären, welche Wirkung er erzielen will

Auch wenn heute noch keine Nachweise oder Mitgliedschaften existieren, die sozial verantwortungsvolle Lieferketten umfassend garantieren, bleibt diese Erkenntnis für Gesetzgeber und Beschaffungsverantwortliche zentral. Denn entscheidend ist nicht nur, welche Instrumente formal zur Verfügung stehen, sondern welche davon tatsächlich zu besseren Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten beitragen. Und falls es keine gibt, die das können, wie in Zukunft positive Marktanreize geschaffen werden können.

Denn entscheidend ist nicht nur, welche Instrumente formal zur Verfügung stehen, sondern welche davon tatsächlich zu besseren Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten beitragen.

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Dafür braucht es im Kern aber eine politische Grundsatzentscheidung, die über einzelne Beschaffungsstellen hinausgeht: Soll der Staat sich darauf beschränken, Mindestanforderungen festzulegen, Risiken zu begrenzen und Rechtsverstösse zu vermeiden? Oder soll er seine Marktmacht gezielt einsetzen, um systemische Veränderungen in den Lieferketten zu fördern und damit breitere sozial- und entwicklungspolitische Ziele zu verfolgen? Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, wie ambitioniert soziale Kriterien in der öffentlichen Beschaffung ausgestaltet werden können. Wird sie negativ beantwortet, besteht die Gefahr, dass soziale Kriterien zu reinem «Box-Ticking» werden, die letztlich wenig bewegen.

Referenzen

[1] Nachhaltige öffentliche Beschaffung. (2025). Beschaffungskonferenz des Bundes. https://www.bkb.admin.ch/de/nachhaltige-oeffentliche-beschaffung

[2] https://www.vhs.at/de/e/science/b/2023/03/06/die-lange-reise-eines-t-shirts

https://textil-mode.de/de/newsroom/blog/faktencheck-lieferkette/

[3] Advancing decent work in supply chains: Decent Work Challenges and Opportunities in the Textiles and Clothing Sector. (2025). In International Labour Organization (ILO). https://www.ilo.org/publications/decent-work-challenges-and-opportunities-textiles-and-clothing-sector Global Living Wage Coalition. (n.d.). Garment / Textile. Global Living Wage Coallition. https://www.globallivingwage.org/industries/garment-textile/

[4] Advancing decent work in supply chains: Decent Work Challenges and Opportunities in the Textiles and Clothing Sector. (2025). In International Labour Organization (ILO). https://www.ilo.org/publications/decent-work-challenges-and-opportunities-textiles-and-clothing-sector ; Employment, wages and productivity in the Asian garment sector: Taking stock of recent trends. (2022). In International Labour Organization (ILO). https://www.ilo.org/publications/employment-wages-and-productivity-asian-garment-sector-taking-stock-recent?

[5] Beschämende 102 Franken Mindestlohn im Monat: Regierung Bangladeschs ignoriert die verzweifelten Forderungen der Textilarbeiter*innen (2023, November). Public Eye. https://www.publiceye.ch/de/news/detail/beschaemende-102-franken-mindestlohn-im-monat-regierung-bangladeschs-ignoriert-die-verzweifelten-forderungen-der-textilarbeiterinnen ; für eine wissenschaftlichere Analyse: Bae, J., & Kuruvilla, S. (2025). Corporate social responsibility and wages in the global apparel supply chain. Corporate Social Responsibility and Environmental Management, 32(4), 4655–4670. https://doi.org/10.1002/csr.3204

[6] The future of work in the electronics industry. (2024). In International Labour Organization (ILO). https://www.ilo.org/publications/future-work-electronics-industry-%E2%80%93-advancing-decent-work-more-inclusive

[7] Normenkontrolle. (n.d.) Internationale Arbeitsorganisation ILO. https://www.ilo.org/de/normenkontrolle

[8] Amnesty International. (2025, November 27). Why are workers’ rights in the garment industry a gender discrimination issue? https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2025/11/workers-rights-in-the-garment-industry-a-gender-discrimination-issue/

[9] Der Wortlaut von Art. 4 VöB lautet: «Als wesentliche internationale Arbeitsstandards kann die Auftraggeberin neben den Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gemäss Anhang 6 BöB die Einhaltung von Prinzipien aus weiteren Übereinkommen der ILO verlangen, soweit die Schweiz sie ratifiziert hat.»

[10] Koch, R., & Biehl, L. (2025). Die soziale Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen. Berner Fachhochschule. S. 18f. https://www.bfh.ch/dam/jcr:54579784-1bc6-4996-97a3-e111dc7ce70a/Die%20soziale%20Nachhaltigkeit%20im%20%C3%B6ffentlichen%20Beschaffungswesen_final.pdf

[11] Nachhaltige Beschaffung: Empfehlungen für die Beschaffungsstellen des Bundes. (2021). Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

[12] Dass diese Unterscheidung auch praktisch relevant ist, zeigt das sogenannte «Rippenplatten-Urteil» des Bundesverwaltungsgerichts (B-4165/2022 vom 23. November 2022). Die SBB hatte die Einhaltung eines Sozial- und Verhaltenskodex als Eignungskriterium festgelegt und verlangte eine unterschriebene BSCI-Umsetzungsbedingung oder einen vergleichbaren zertifizierten Standard wie SA8000 beim Produktionsbetrieb(!). Da ein Anbieter den verlangten Nachweis nicht für den eigentlichen Produktionsbetrieb erbrachte (sondern nur für sich selbst), schloss die SBB das Angebot aus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Ausschluss.

[13] https://www.bk.admin.ch/de/p025-okologische-und-soziale-vorgaben-fuer-die-beschaffung-von-ikt-geraeten

[14] Sanders, S. R., Cope, M. R., & Pulsipher, E. R. (2018). Do factory audits improve international labor standards? An examination of voluntary corporate labor regulations in global production networks. Social Sciences, 7(6), 84. https://doi.org/10.3390/socsci7060084 oder für eine neuere und kritischere Auswertung: Rahim, M. M., Kuruppu, S. C., & Islam, M. T. (2022). Social auditing in the supply chain: business legitimisation strategy rather than a change agent. Meditari Accountancy Research, 31(6), 1606–1633. https://doi.org/10.1108/medar-06-2021-1322

[15] Ticha, V. (2022, February 28). Apple and Foxconn: how can suppliers fight a tech giant? UNSW Sites. https://www.unsw.edu.au/newsroom/news/2022/02/Apple-and-Foxconn-how-can-suppliers-fight-a-tech-giant?

[16] Merk, J. et al. (2021). Human rights risks in the ICT supply chain. In Make ICT Fair. https://edwebcontent.ed.ac.uk/sites/default/files/atoms/files/human_rights_risks_in_the_ict_supply_chain_0.pdf S. 61. Dies ist auch in der Textillieferkette eine Tatsache, siehe z.B.: Curley, M., & Lally, A. (2024). Global Garment Workers Count: Estimating the Size & Composition of the Global Garment Workforce. Katalyst Initiative.

[17] Merk, J. et al. (2021).

[18] Ibid. S. 62.

[19] 2025 Information and Communications Technology: Benchmark Key Findings Report. (2025). In KnowTheChain. Business & Human Rights Resource Centre. https://www.business-humanrights.org/en/from-us/briefings/2025-knowthechain-ict-benchmark/

[20] China Labor Watch Raises Serious Concerns Over Alleged Labor Violations at Foxconn iPhone 17 Factory. (2025, September 25). China Labor Watch. https://chinalaborwatch.org/china-labor-watch-raises-serious-concerns-over-alleged-labor-violations-at-foxconn-iphone-17-factory/

[21] Für eine knappe Auflistung an diversen Problemen mit dem Sozialauditsystem siehe: Koch, R., & Biehl, L. (2025). Die soziale Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen. Berner Fachhochschule. S. 46. https://www.bfh.ch/dam/jcr:54579784-1bc6-4996-97a3-e111dc7ce70a/Die%20soziale%20Nachhaltigkeit%20im%20%C3%B6ffentlichen%20Beschaffungswesen_final.pdf

[22] Social Auditors’ Death Toll Continues to Rise with Latest Factory Fire. (2026, July 23). Partners for Dignity & Rights. https://dignityandrights.org/2026/07/social-auditors-death-toll-continues-to-rise-with-latest-factory-fire/

[23] Keller, K. (2026, May 5). Bernmobil will Fairtrade-Uniformen und löst dadurch einen Branchen­streit aus. Berner Zeitung. https://www.bernerzeitung.ch/bernmobil-uniform-ausschreibung-schliesst-anbieter-aus-731376258009

[24] Senn, C. (2026, July 8). Streit um neue Uniformen: Jetzt ist klar, wer künftig Bernmobil einkleidet. Berner Zeitung. https://www.bernerzeitung.ch/bernmobil-albiro-ag-aus-sumiswald-liefert-neue-uniformen-809025842978

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Fachgebiet: Public Sector Transformation