Gleichstellung von Frau und Mann
Die Berner Fachhochschule fördert die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau und sie strebt eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf allen Hierarchiestufen und in allen Funktionen an.
Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann ist im Personalgesetz (PG Art. 4 Bst. f) und der Personalverordnung (PV Art. 3) des Kantons Bern sowie in Gesetz (FaG Art. 14) und Verordnung (FaV Art. 9) der Berner Fachhochschule verankert. Bereiche für Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann an der BFH sind im Statut der BFH (FaSt Art. 44) und im Reglement über die Gleichstellung von Frauen und Männern der BFH (GFMR) festgehalten.
Der aktuelle «Aktionsplan Chancengleichheit» beinhaltet Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männer an der BFH.