Inhalt + Aufbau
Portrait
Die Tätigkeit in einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt hohe fachliche, methodische und menschliche Anforderungen. Der Studiengang vermittelt Ihnen rechtliche, psychologische und methodische Kompetenzen für die praktische Tätigkeit in einer KESB, insbesondere in Bezug auf die Verfahrensleitung und die Sachverhaltsermittlung.
Der CAS setzt sich zusammen aus dem Fachkurs Verfahrensleitung im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie entweder dem Fachkurs Abklärung im Kindesschutz oder dem Fachkurs Abklärung im Erwachsenenschutz – letztere können Sie nach Ihren Interessen und Ihrem Arbeitsgebiet frei wählen.
Ausbildungsziel
- Sie verfügen über juristisches, psychologisches und sozialarbeiterisches Fachwissen, um das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren korrekt zu leiten und fundiert begründete Entscheidungen zu treffen.
- Sie haben vertiefte Kenntnisse über verfahrensrechtliche Fragen sowie über Ablauf und Stadien des Kindes- und Erwachsenenschutzverfahrens.
- Sie verfügen über methodische Handlungskompetenzen, um das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren zu leiten. Dazu gehört insbesondere die Kompetenz, in das Verfahren involvierte Fachpersonen kompetent zu instruieren sowie das Kind und die betroffenen Erwachsenen am Verfahren angemessen zu beteiligen.
- Sie können Ihr Handeln und Ihre Entscheide fachlich begründen und gegenüber den betroffenen Personen angemessen kommunizieren.
- Sie können den Umgang mit Macht und mit Widerstand durch die betroffenen Personen reflektieren.