Finanzierungsmodelle der Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen

​Die Studie der BFH in Kooperation mit Interface AG untersucht die Finanzflüsse im Bereich Wohnen von Menschen mit Behinderung sowie den Zusammenhang einer freien Wahl der Wohnform mit den unterschiedlichen Finanzierungsmodellen.

Steckbrief

Ausgangslage

​Selber entscheiden, wie und wo man wohnen möchte: Für viele Menschen mit Behinderungen hat sich diese Wahl lange Zeit auf die Suche nach einem Platz in einer Institution beschränkt. Wie eine frühere Studie der Berner Fachhochschule zeigt, entwickelte sich in letzter Zeit ein stärker individualisiertes Wohnangebot zwischen institutionellen und privaten Wohnformen. Daran anschliessend führt das Departement Soziale Arbeit nun eine Studie über die Finanzierung des Wohnangebots und die damit verbundene Wahlfreiheit durch.

Bei den privaten Wohnformen kommen verschiedene Finanzierungsquellen von Bund, Kantonen und Gemeinden, Invalidenversicherung, Krankenversicherung und Spitex, Ergänzungsleistungen, privater Unterstützung und persönlichen Beiträgen zum Zug. Die kantonalen Finanzierungsmodelle sind im Wandel und richten sich dabei nach der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen aus, wozu sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Uno-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat.

Vorgehen

Ausgangspunkt der vom Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, der SODK und dem BSV in Auftrag gegebenen Studie bilden die Empfehlungen zum weiteren Forschungsbedarf, die im Bericht der BFH und Interface zur Bestandesaufnahme der Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen (BSV 2019) formuliert wurden. Das primäre Ziel der Studie ist die Beschreibung der unterschiedlichen Finanzflüsse im Bereich Wohnen von Menschen mit Behinderungen, wobei der Hauptfokus beim privaten Wohnen zu Hause liegt. Im Kern interessiert uns, durch welche Träger das private Wohnen mit Dienstleistungen finanziert wird - also welche Anteile auf kantonale Finanzhilfen, IV-Renten, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung entfallen und welchen Anteil die Klienten selbst finanzieren. Zudem gehen wir den Fragen nach, wie sich die Finanzierungsflüsse verändern, wenn eine Person die Wohnform ändert. Auch die Unterschiede nach Behinderungsart sind relevant. Schliesslich wird untersucht, welche Unterschiede in den Finanzflüssen bei Personen ohne IV-Leistungen im Vergleich zu Personen mit einer IV-Leistung bestehen.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs

  • 1: Keine Armut
  • 10: Weniger Ungleichheiten